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Promille-Tabelle: Grenzwerte und Schätzwerte nach Bier, Wein und Gewicht

Am Steuer eines Autos gilt in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren 0,0 ‰. Schon ab 0,3 ‰ machst Du Dich strafbar, wenn Fahrfehler hinzukommen, ab 1,1 ‰ immer. Die Schätztabelle zeigt, wie schnell diese Werte erreicht sind: Ein 80 kg schwerer Mann kommt nach drei Bier rechnerisch auf 1,07 ‰.

Wichtig: Alle Promillewerte hier sind grobe Schätzungen nach der Widmark-Formel. Sie sind nie eine Freigabe zum Fahren – wer fahren muss, trinkt nichts.

Grenze für Autofahrer
0,5 ‰
Probezeit / unter 21
0,0 ‰
Straftat immer ab
1,1 ‰
Abbau pro Stunde
ca. 0,1 – 0,15 ‰
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Promillegrenzen im Straßenverkehr und ihre Folgen (Stand Oktober 2026)5 Zeilen
GrenzwertWas giltFolgenRechtsgrundlage
0,0 ‰Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren: kein Alkohol am Steuer250 €, 1 Punkt; in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und 2 Jahre längere Probezeit§ 24c StVG, BKat Nr. 243b
ab 0,3 ‰relative Fahruntüchtigkeit, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen hinzukommenStraftat: Geldstrafe oder bis 1 Jahr Freiheitsstrafe, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte§ 316 StGB; Grenzwert aus der Rechtsprechung
ab 0,5 ‰ (0,25 mg/l Atemalkohol)Ordnungswidrigkeit für alle, die ein Kfz fahren – auch ohne Ausfallerscheinungen500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; mit Voreintrag 1.000 €, mit mehreren 1.500 € und je 3 Monate§ 24a StVG, BKat Nr. 241
ab 1,1 ‰absolute Fahruntüchtigkeit im Kfz – ein Gegenbeweis ist nicht möglichStraftat, in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte§ 316 StGB; Grenzwert des BGH
ab 1,6 ‰ (0,8 mg/l)absolute Fahruntüchtigkeit auch auf dem Fahrrad; MPU auch nach einer RadfahrtStraftat; die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung an§ 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV; § 316 StGB

Bußgelder und Fahrverbote nach Bußgeldkatalog (BKat), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei Straftaten entscheidet das Gericht über Strafe und Sperrfrist.

Geschätzte Promille nach Anzahl Bier (0,5 l, 5 %) und Körpergewicht6 Zeilen
Bier (0,5 l)Alkohol (g)Frau 50 kg (‰)Frau 60 kg (‰)Frau 70 kg (‰)Frau 80 kg (‰)Mann 60 kg (‰)Mann 70 kg (‰)Mann 80 kg (‰)Mann 90 kg (‰)Mann 100 kg (‰)
1 Bier200,670,560,480,420,480,410,360,320,29
2 Bier401,331,110,950,830,950,820,710,630,57
3 Bier602,001,671,431,251,431,221,070,950,86
4 Bier802,672,221,901,671,901,631,431,271,14
5 Bier1003,332,782,382,082,382,041,791,591,43
6 Bier1204,003,332,862,502,862,452,141,901,71

Widmark-Formel mit r = 0,6 (Frauen) und 0,7 (Männer), rechnerischer Höchstwert ohne Resorptionsdefizit und ohne Abbau während des Trinkens. ab 0,5 ‰ ab 1,1 ‰ – auch ungefärbte Werte können strafbar sein.

Geschätzte Promille nach Anzahl Bier (0,5 l)
Geschätzte Promille nach Anzahl Bier (0,5 l)1 Bier: Mann 60 kg 0,48 ‰, Mann 80 kg 0,36 ‰, Mann 100 kg 0,29 ‰, Frau 60 kg 0,56 ‰; 2 Bier: Mann 60 kg 0,95 ‰, Mann 80 kg 0,71 ‰, Mann 100 kg 0,57 ‰, Frau 60 kg 1,11 ‰; 3 Bier: Mann 60 kg 1,43 ‰, Mann 80 kg 1,07 ‰, Mann 100 kg 0,86 ‰, Frau 60 kg 1,67 ‰; 4 Bier: Mann 60 kg 1,9 ‰, Mann 80 kg 1,43 ‰, Mann 100 kg 1,14 ‰, Frau 60 kg 2,22 ‰; 5 Bier: Mann 60 kg 2,38 ‰, Mann 80 kg 1,79 ‰, Mann 100 kg 1,43 ‰, Frau 60 kg 2,78 ‰; 6 Bier: Mann 60 kg 2,86 ‰, Mann 80 kg 2,14 ‰, Mann 100 kg 1,71 ‰, Frau 60 kg 3,33 ‰Mann 60 kgMann 80 kgMann 100 kgFrau 60 kg012341 Bier2 Bier3 Bier4 Bier5 Bier6 Bier1 Bier: 0,48 ‰2 Bier: 0,95 ‰3 Bier: 1,43 ‰4 Bier: 1,9 ‰5 Bier: 2,38 ‰6 Bier: 2,86 ‰1 Bier: 0,36 ‰2 Bier: 0,71 ‰3 Bier: 1,07 ‰4 Bier: 1,43 ‰5 Bier: 1,79 ‰6 Bier: 2,14 ‰1 Bier: 0,29 ‰2 Bier: 0,57 ‰3 Bier: 0,86 ‰4 Bier: 1,14 ‰5 Bier: 1,43 ‰6 Bier: 1,71 ‰1 Bier: 0,56 ‰2 Bier: 1,11 ‰3 Bier: 1,67 ‰4 Bier: 2,22 ‰5 Bier: 2,78 ‰6 Bier: 3,33 ‰3,33 ‰2,86 ‰2,14 ‰1,71 ‰‰

Schätzung nach Widmark ohne Resorptionsdefizit. Zur Orientierung: 0,5 ‰ ist die Bußgeldgrenze, 1,1 ‰ die Grenze zur Straftat.

Alkoholgehalt typischer Getränke und geschätzte Promille je Glas8 Zeilen
GetränkMenge (ml)Alkohol (Vol.-%)Reiner Alkohol (g)Frau 60 kg (‰)Mann 80 kg (‰)
Bier (Pils, Export)5005,020,00,560,36
Bier, kleine Flasche3305,013,20,370,24
Radler5002,510,00,280,18
Wein (rot oder weiß)20012,019,20,530,34
Sekt, Prosecco10011,08,80,240,16
Likör2020,03,20,090,06
Schnaps (Korn, Wodka)2040,06,40,180,11
Longdrink (4 cl Spirituose)4040,012,80,360,23

Typische Alkoholgehalte; das Etikett nennt den genauen Wert. Reiner Alkohol = Menge × Vol.-% × 0,8 g/ml.

Wie lange der Abbau dauert: Stunden bis 0,0 ‰6 Zeilen
Ausgangswert (‰)bei 0,15 ‰ pro Stunde (Stunden)bei 0,1 ‰ pro Stunde (Stunden)
0,32,03,0
0,53,35,0
0,85,38,0
1,17,311,0
1,610,716,0
2,013,320,0

Gerechnet ab dem Höchstwert. Der Abbau beginnt erst, wenn der Alkohol im Blut angekommen ist; die langsamere Spalte ist die vorsichtigere.

Abbau von 1,1 ‰ über die Zeit
Abbau von 1,1 ‰ über die Zeit0 h: 0,15 ‰ pro Stunde 1,1 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 1,1 ‰; 1 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,95 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 1 ‰; 2 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,8 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,9 ‰; 3 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,65 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,8 ‰; 4 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,5 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,7 ‰; 5 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,35 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,6 ‰; 6 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,2 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,5 ‰; 7 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0,05 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,4 ‰; 8 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,3 ‰; 9 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,2 ‰; 10 h: 0,15 ‰ pro Stunde 0 ‰, 0,1 ‰ pro Stunde 0,1 ‰0,15 ‰ pro Stunde0,1 ‰ pro Stunde0,000,250,500,751,001,250 h1 h2 h3 h4 h5 h6 h7 h8 h9 h10 h0 h: 1,1 ‰1 h: 0,95 ‰2 h: 0,8 ‰3 h: 0,65 ‰4 h: 0,5 ‰5 h: 0,35 ‰6 h: 0,2 ‰7 h: 0,05 ‰8 h: 0 ‰9 h: 0 ‰10 h: 0 ‰0 h: 1,1 ‰1 h: 1 ‰2 h: 0,9 ‰3 h: 0,8 ‰4 h: 0,7 ‰5 h: 0,6 ‰6 h: 0,5 ‰7 h: 0,4 ‰8 h: 0,3 ‰9 h: 0,2 ‰10 h: 0,1 ‰0,1 ‰0 ‰‰

Bei langsamem Abbau ist der Körper erst nach rund 11 Stunden wieder nüchtern.

Die Promillegrenzen im Überblick

Im Gesetz stehen nur zwei feste Alkoholwerte: Ab 0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ist das Fahren eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG). Ab 1,6 ‰ muss die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen (§ 13 FeV) – und zwar auch dann, wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs warst.

Die Werte 0,3 und 1,1 ‰ stammen aus der Rechtsprechung zu § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Ab 1,1 ‰ gilt jeder Autofahrer als fahruntüchtig, egal wie sicher er sich fühlt. Zwischen 0,3 und 1,1 ‰ kommt es auf Ausfallerscheinungen an: Schlangenlinien, ein übersehenes Rotlicht oder ein Unfall reichen für eine Strafe. Dann wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen.

So schätzt die Tabelle Deinen Promillewert

Die Tabellen rechnen mit der Formel des schwedischen Chemikers Erik Widmark:

Promille = Alkohol in g ÷ (Körpergewicht in kg × r)

Ein Bier mit 0,5 l und 5 % enthält 500 × 0,05 × 0,8 = 20 g reinen Alkohol. Bei einem 80 kg schweren Mann (r = 0,7) ergeben drei Bier 60 ÷ 56 = 1,07 ‰.

Das ist der rechnerische Höchstwert. Ein Teil des Alkohols gelangt gar nicht ins Blut – dieses Resorptionsdefizit liegt meist bei 10 bis 30 %, je nachdem, was und wie viel Du gegessen hast. Im Beispiel wären es dann eher 0,75 bis 0,96 ‰. Auf nüchternen Magen und bei schnellem Trinken kann der Wert aber nahe am Tabellenwert liegen.

Warum Frauen schneller mehr Promille haben

Der Faktor r beschreibt, wie viel Körperwasser zur Verteilung des Alkohols zur Verfügung steht. Fett- und Knochengewebe nehmen kaum Alkohol auf. Frauen haben im Durchschnitt mehr Körperfett und weniger Körperwasser, deshalb rechnet man mit 0,6 statt 0,7. Bei gleichem Gewicht und gleicher Menge liegt ihr Wert so um rund 17 % höher. Leichte Menschen erreichen die Grenzen ebenfalls schneller: Eine Frau mit 60 kg hat schon nach einem Bier rechnerisch 0,56 ‰.

Die Faktoren sind Durchschnittswerte. Bei sehr muskulösen oder stark übergewichtigen Menschen weicht der echte Wert spürbar ab.

Abbau: Warum Kaffee und Schlaf nicht helfen

Die Leber baut Alkohol mit nahezu konstanter Geschwindigkeit ab, im Durchschnitt etwa 0,1 bis 0,15 ‰ pro Stunde. Kaffee, kaltes Duschen, Sport oder Schlaf beschleunigen das nicht. Wer um Mitternacht 1,1 ‰ hat, ist bei langsamem Abbau erst gegen 11 Uhr am nächsten Vormittag wieder bei 0,0 ‰.

Genau hier passieren viele Fahrten mit Restalkohol: Am Morgen fühlst Du Dich fit, der Atemtest zeigt aber noch deutlich über 0,5 ‰. Für die Grenzwerte zählt nur der gemessene Wert, nicht das Gefühl.

Fahrrad, E-Scooter und Cannabis

Für Radfahrer gibt es keine 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird es ab 0,3 ‰ mit Fahrfehlern und nach der Rechtsprechung ab 1,6 ‰ in jedem Fall. E-Scooter gelten dagegen als Kraftfahrzeuge – für sie gelten dieselben Grenzen wie fürs Auto.

Für Cannabis gilt am Steuer ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Die Folgen entsprechen der 0,5-Promille-Grenze: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Wer THC und Alkohol kombiniert, zahlt 1.000 €. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige ist auch Cannabis am Steuer ganz verboten. Was andere Verstöße kosten, zeigt die Seite Bußgeld für Rotlicht, Abstand und Handy.

Häufige Fragen

Wie viel Promille hat man nach einem Bier?
Nach einem großen Bier (0,5 l, 5 %) rechnerisch etwa 0,36 ‰ bei einem Mann mit 80 kg und 0,56 ‰ bei einer Frau mit 60 kg. Der tatsächliche Wert hängt vom Essen, vom Trinktempo und vom Körperbau ab.
Wie viele Bier darf ich trinken, wenn ich noch fahren will?
Eine sichere Anzahl gibt es nicht. Die Schätzung kann im Einzelfall deutlich danebenliegen, und schon ab 0,3 ‰ droht mit Fahrfehlern eine Strafe. Wer fahren muss, sollte gar nicht trinken.
Wie lange dauert es, bis 1 Promille abgebaut ist?
Bei 0,15 ‰ pro Stunde knapp 6,7 Stunden, bei 0,1 ‰ pro Stunde 10 Stunden – gerechnet ab dem Höchstwert, nicht ab dem letzten Glas.
Gilt die 0,5-Promille-Grenze auch auf dem Fahrrad?
Nein. Radfahrer sind ab 1,6 ‰ in jedem Fall strafbar und müssen zur MPU, mit Fahrfehlern schon ab 0,3 ‰. E-Scooter-Fahrer unterliegen dagegen den Grenzen für Autofahrer.
Was droht in der Probezeit schon nach einem Bier?
Für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Ein Verstoß kostet 250 € und 1 Punkt; in der Probezeit kommen ein Aufbauseminar und zwei Jahre Verlängerung hinzu.

Quellen