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Führerscheinklassen-Tabelle: alle Klassen mit Mindestalter und Einschlüssen

In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen: AM, A1, A2 und A für Zweiräder, B und BE für Pkw, C1, C1E, C und CE für Lkw, D1, D1E, D und DE für Busse sowie T und L für Land- und Forstwirtschaft. Mit der Klasse B fährst Du Autos bis 3.500 kg ab 18 Jahren, im Begleiteten Fahren ab 17. Sie schließt die Klassen AM und L ein.

Die Tabelle nennt für jede Klasse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Fahrzeuge, das Mindestalter, die eingeschlossenen Klassen und die Geltungsdauer. Darunter folgen die Schlüsselzahlen B96, B196 und B197, Beispiele für Anhänger und die Fristen für den Umtausch alter Führerscheine.

Klasse B
ab 18 (begleitet ab 17)
Anhänger mit B
bis 750 kg
Motorrad A direkt
ab 24 Jahren
Probezeit
2 Jahre
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Führerscheinklassen nach § 6 FeV mit Mindestalter, Einschlüssen und Geltungsdauer16 Zeilen
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KlasseFahrzeugeMindestalter (Jahre)Abweichendes MindestalterSchließt einGeltungsdauer
AMMopeds und Roller bis 45 km/h (L1e-B), dreirädrige Kleinkrafträder (L2e), leichte vierrädrige Kfz (L6e)15bis 16 nur Fahrten im Inland–unbefristet
A1Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg; dreirädrige Kfz bis 15 kW16–AMunbefristet
A2Krafträder bis 35 kW und 0,2 kW/kg, nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW abgeleitet18–A1, AMunbefristet
Aalle Krafträder, auch mit Beiwagen; dreirädrige Kfz über 15 kW2420 nach zwei Jahren Klasse A2; 21 für dreirädrige Kfz über 15 kWA2, A1, AMunbefristet
BKfz bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse für höchstens 8 Personen außer dem Fahrer; Anhänger bis 750 kg oder schwerer, wenn die Kombination höchstens 3.500 kg hat1817 im Begleiteten Fahren (bis 18 nur im Inland)AM, Lunbefristet
BEZugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 kg1817 im Begleiteten Fahren–unbefristet
C1Kfz über 3.500 bis 7.500 kg für höchstens 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg18––höchstens 5 Jahre
C1EC1 mit Anhänger über 750 kg oder B mit Anhänger über 3.500 kg, Kombination höchstens 12.000 kg18–BE; D1E, wenn D1 vorhandenhöchstens 5 Jahre
CKfz über 3.500 kg für höchstens 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg2118 mit Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder in bestimmten BerufsausbildungenC1höchstens 5 Jahre
CEC mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg21wie Klasse CC1E, BE, T; DE, wenn D vorhandenhöchstens 5 Jahre
D1Kraftomnibusse für höchstens 16 Personen außer dem Fahrer, höchstens 8 m lang, Anhänger bis 750 kg2118 in bestimmten Berufsausbildungen–höchstens 5 Jahre
D1ED1 mit Anhänger über 750 kg21wie Klasse D1BEhöchstens 5 Jahre
DKraftomnibusse für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg2423, 21, 20 oder 18 je nach Grundqualifikation, Berufsausbildung oder Linienverkehr bis 50 kmD1höchstens 5 Jahre
DED mit Anhänger über 750 kg24wie Klasse DD1E, BEhöchstens 5 Jahre
Tland- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger16Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18AM, Lunbefristet
Lland- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), Stapler und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h16––unbefristet

Gewichte sind zulässige Gesamtmassen; bei Kombinationen zählt die Summe ohne Stütz- und Aufliegelast. Für C1, C, D1 und D brauchst Du vorher die Klasse B, für die E-Klassen die Klasse des Zugfahrzeugs (§ 9 FeV). unbefristet höchstens 5 Jahre, dann Verlängerung

Mindestalter je Führerscheinklasse (Regelalter)
Mindestalter je Führerscheinklasse (Regelalter)AM: 15 Jahre; A1: 16 Jahre; A2: 18 Jahre; A: 24 Jahre; B: 18 Jahre; BE: 18 Jahre; C1: 18 Jahre; C1E: 18 Jahre; C: 21 Jahre; CE: 21 Jahre; D1: 21 Jahre; D1E: 21 Jahre; D: 24 Jahre; DE: 24 Jahre; T: 16 Jahre; L: 16 Jahre0510152025AM15 JahreA116 JahreA218 JahreA24 JahreB18 JahreBE18 JahreC118 JahreC1E18 JahreC21 JahreCE21 JahreD121 JahreD1E21 JahreD24 JahreDE24 JahreT16 JahreL16 Jahre

Regelalter nach § 10 FeV ohne Ausnahmen. Begleitetes Fahren, Stufenaufstieg und Berufsausbildungen senken das Alter teils deutlich, siehe Tabelle.

Schlüsselzahlen zur Klasse B: B96, B196 und B1973 Zeilen
SchlüsselzahlErlaubtVoraussetzungAusbildungPrüfung
B96Pkw der Klasse B mit Anhänger über 750 kg, Kombination über 3.500 bis 4.250 kgKlasse B (frühestens gleichzeitig), ab 18 bzw. 17 im Begleiteten Fahrenmindestens 7 Stunden: 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden Praxis (Anlage 7a FeV)keine Prüfung, Bescheinigung der Fahrschule
B196Krafträder der Klasse A1 (bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg), nur in Deutschlandmindestens 25 Jahre, Klasse B seit mindestens 5 Jahrenmindestens 9 Einheiten zu 90 Minuten: 4 Theorie, 5 Praxis (Anlage 7b FeV)keine Prüfung, Eintrag höchstens 1 Jahr nach der Schulung
B197Pkw mit Schaltgetriebe, obwohl die Prüfung auf Automatik abgelegt wurdepraktische Prüfung Klasse B auf Automatikmindestens 10 Fahrstunden zu 45 Minuten mit Schaltgetriebe und Testfahrt von mindestens 15 Minuten (§ 5a FahrschAusbO)keine weitere Prüfung, Bescheinigung der Fahrschule

Rechtsgrundlagen: § 6a FeV (96), § 6b FeV (196), § 17a FeV und § 5a FahrschAusbO (197). Die Schlüsselzahl steht auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 12.

Pkw mit Anhänger: welche Klasse für welche Kombination?8 Zeilen
Zugfahrzeug zul. Gesamtmasse (kg)Anhänger zul. Gesamtmasse (kg)Kombination (kg)Nötige Klasse
2.0007502.750B
2.0001.4003.400B
2.0002.0004.000B96 oder BE
2.0002.5004.500BE
2.6007503.350B
2.6001.0003.600B96 oder BE
2.6001.8004.400BE
2.6003.5006.100BE

Berechnet nach § 6 Abs. 1 und § 6a FeV. Zusätzlich gilt die zulässige Anhängelast Deines Autos laut Zulassungsbescheinigung Teil I (Felder O.1 und O.2).

Umtauschfristen für alte Führerscheine nach Anlage 8e FeV13 Zeilen
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FührerscheinGruppeUmtausch bisStand 17.10.2026
Papierführerschein (bis 31.12.1998)Inhaber geboren 1953 bis 195819.07.2022Frist abgelaufen
Papierführerschein (bis 31.12.1998)Inhaber geboren 1959 bis 196419.01.2023Frist abgelaufen
Papierführerschein (bis 31.12.1998)Inhaber geboren 1965 bis 197019.01.2024Frist abgelaufen
Papierführerschein (bis 31.12.1998)Inhaber geboren 1971 oder später19.01.2025Frist abgelaufen
Kartenführerscheinausgestellt 1999 bis 200119.01.2026Frist abgelaufen
Kartenführerscheinausgestellt 2002 bis 200419.01.2027noch gültig
Kartenführerscheinausgestellt 2005 bis 200719.01.2028noch gültig
Kartenführerscheinausgestellt 200819.01.2029noch gültig
Kartenführerscheinausgestellt 200919.01.2030noch gültig
Kartenführerscheinausgestellt 201019.01.2031noch gültig
Kartenführerscheinausgestellt 201119.01.2032noch gültig
Kartenführerscheinausgestellt 2012 bis 18.01.201319.01.2033noch gültig
alle Führerscheine bis 18.01.2013Inhaber geboren vor 195319.01.2033noch gültig

Nach Ablauf der Frist ist das alte Dokument ungültig, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Neue Kartenführerscheine sind 15 Jahre gültig (§ 24a FeV).

So liest Du die Tabelle

Die Buchstaben folgen einem System: A steht für Krafträder, B für Pkw, C für Lkw und D für Busse. Eine 1 kennzeichnet die leichtere Unterklasse, ein E die Erweiterung auf schwerere Anhänger über 750 kg. AM, L und T sind Sonderklassen für Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Die Spalte „Schließt ein“ zeigt, welche Klassen Du automatisch mitbekommst: Wer A besitzt, darf auch A2, A1 und AM fahren; Klasse B schließt AM und L ein. Für Lkw- und Busklassen ist die Klasse B Voraussetzung, sie wird also nicht eingeschlossen, sondern vorher erworben.

Pkw mit Anhänger: B, B96 oder BE?

Entscheidend sind die zulässigen Gesamtmassen aus den Fahrzeugpapieren, nicht das tatsächliche Gewicht. Mit Klasse B darfst Du jeden Anhänger bis 750 kg ziehen, schwerere nur, wenn Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg haben. Bis 4.250 kg reicht die Schlüsselzahl B96: eine Schulung von mindestens sieben Stunden ohne Prüfung. Darüber brauchst Du BE; der Anhänger darf dann bis 3.500 kg haben.

Beispiel: Ein Auto mit 2.000 kg und ein Wohnwagen mit 2.000 kg ergeben 4.000 kg – das ist ein Fall für B96 oder BE. Mit einem Anhänger von 2.500 kg wird es BE. Wie sich das Gewicht auf den Bremsweg auswirkt, zeigt die Anhalteweg-Tabelle.

Motorrad: vom Roller bis zur Klasse A

Zweiräder lassen sich stufenweise erwerben: AM ab 15, A1 ab 16, A2 ab 18. Die unbeschränkte Klasse A gibt es direkt erst ab 24 Jahren, nach zwei Jahren mit A2 schon ab 20. Für Autofahrer gibt es eine Abkürzung zur 125er: Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Leichtkrafträder der Klasse A1, wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist, die Klasse B seit fünf Jahren hast und neun Schulungseinheiten zu 90 Minuten absolvierst. Sie gilt allerdings nur in Deutschland.

Automatik und Schlüsselzahl B197

Legst Du die praktische Prüfung auf einem Auto mit Automatik ab, wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Mit der Schlüsselzahl B197 darfst Du trotzdem Schaltwagen fahren: Dafür brauchst Du in der Fahrschule mindestens zehn Fahrstunden zu 45 Minuten mit Schaltgetriebe und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten inner- und außerorts. Eine zweite Prüfung entfällt.

Geltungsdauer, Verlängerung und Umtausch

Die Fahrerlaubnis für AM, A1, A2, A, B, BE, L und T gilt unbefristet. Die Lkw- und Busklassen werden für höchstens fünf Jahre erteilt; zur Verlängerung brauchst Du eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest, für Busklassen ab 50 Jahren zusätzliche Nachweise. Nach dem ersten Erwerb gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Davon zu trennen ist das Dokument: Kartenführerscheine ab dem 19. Januar 2013 sind 15 Jahre gültig, ältere müssen nach festem Plan umgetauscht werden. Die nächste Frist läuft am 19.01.2027 ab (Kartenführerschein, ausgestellt 2002 bis 2004). Die neue EU-Führerscheinrichtlinie ist seit dem 25. November 2025 in Kraft, gilt aber erst, wenn Deutschland sie in nationales Recht umgesetzt hat.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich Auto fahren?
Mit 18 Jahren allein, mit 17 im Begleiteten Fahren. Bis zum 18. Geburtstag darfst Du dann nur im Inland und nur mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson fahren. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, die Klasse B seit fünf Jahren haben und darf bei der Beantragung höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Wie schwer darf ein Anhänger mit Klasse B sein?
Bis 750 kg zulässige Gesamtmasse immer; schwerer, wenn Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg haben. Mit B96 sind bis 4.250 kg möglich, mit BE Anhänger bis 3.500 kg.
Darf ich mit dem Autoführerschein Motorrad fahren?
Klasse B schließt AM ein, also Roller und Mopeds bis 45 km/h. Für 125er brauchst Du A1 oder die Schlüsselzahl B196, die nur in Deutschland gilt.
Welche Klasse brauche ich für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?
Bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse die Klasse C1, darüber die Klasse C. Beide setzen die Klasse B voraus.
Wie lange ist der Führerschein gültig?
Die Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad gilt unbefristet, Lkw- und Busklassen höchstens fünf Jahre. Der Kartenführerschein selbst muss alle 15 Jahre erneuert werden.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 197?
Sie erlaubt Schaltwagen, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Voraussetzung sind zehn Fahrstunden mit Schaltgetriebe und eine Testfahrt in der Fahrschule.

Quellen