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Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wer mit dem Pkw innerorts bis 10 km/h zu schnell fährt, zahlt 30 €, außerorts 20 €. Ab 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg, ein Regelfahrverbot droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Die Höchstsätze liegen bei 800 € innerorts und 700 € außerorts, jeweils mit zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot.
Die beiden Tabellen geben die Regelsätze des Bußgeldkatalogs (BKatV, lfd. Nr. 11.3) für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t wieder, dazu die Gesamtkosten mit Verwaltungsgebühr.
- Bis 10 km/h innerorts
- 30 €
- Punkte ab
- 21 km/h
- Fahrverbot innerorts ab
- 31 km/h
- Fahrverbot außerorts ab
- 41 km/h
| Überschreitung (km/h) | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot | Mit Gebühr und Zustellung (€) | BKatV lfd. Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 | 30 | – | – | 30,00 | 11.3.1 |
| 11–15 | 50 | – | – | 50,00 | 11.3.2 |
| 16–20 | 70 | – | – | 98,50 | 11.3.3 |
| 21–25 | 115 | 1 | – | 143,50 | 11.3.4 |
| 26–30 | 180 | 1 | bei Wiederholung 1 Monat | 208,50 | 11.3.5 |
| 31–40 | 260 | 2 | 1 Monat | 288,50 | 11.3.6 |
| 41–50 | 400 | 2 | 1 Monat | 428,50 | 11.3.7 |
| 51–60 | 560 | 2 | 2 Monate | 591,50 | 11.3.8 |
| 61–70 | 700 | 2 | 3 Monate | 738,50 | 11.3.9 |
| über 70 | 800 | 2 | 3 Monate | 843,50 | 11.3.10 |
Grün: Verwarnungsgeld bis 55 €, ohne Gebühren und Punkte. Rot: Regelfahrverbot. Gelb: Fahrverbot, wenn Du innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeld wegen mindestens 26 km/h erneut so schnell bist. Gebühr nach § 107 OWiG: 5 % des Bußgelds, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung; weitere Auslagen möglich.
| Überschreitung (km/h) | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot | Mit Gebühr und Zustellung (€) | BKatV lfd. Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 | 20 | – | – | 20,00 | 11.3.1 |
| 11–15 | 40 | – | – | 40,00 | 11.3.2 |
| 16–20 | 60 | – | – | 88,50 | 11.3.3 |
| 21–25 | 100 | 1 | – | 128,50 | 11.3.4 |
| 26–30 | 150 | 1 | bei Wiederholung 1 Monat | 178,50 | 11.3.5 |
| 31–40 | 200 | 1 | bei Wiederholung 1 Monat | 228,50 | 11.3.6 |
| 41–50 | 320 | 2 | 1 Monat | 348,50 | 11.3.7 |
| 51–60 | 480 | 2 | 1 Monat | 508,50 | 11.3.8 |
| 61–70 | 600 | 2 | 2 Monate | 633,50 | 11.3.9 |
| über 70 | 700 | 2 | 3 Monate | 738,50 | 11.3.10 |
Farben wie oben. Regelsätze für fahrlässige Verstöße ohne Gefährdung; bei Vorsatz wird ein Regelsatz über 55 € verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV).
Regelsätze nach BKatV Tabelle 1 Buchstabe c, ohne Gebühren. Waagerecht: Überschreitung in km/h nach Toleranzabzug.
| Gemessen (km/h) | Abzug (km/h) | Vorgeworfen (km/h) |
|---|---|---|
| 50 | 3 | 47 |
| 60 | 3 | 57 |
| 70 | 3 | 67 |
| 80 | 3 | 77 |
| 100 | 3 | 97 |
| 101 | 4 | 97 |
| 120 | 4 | 116 |
| 130 | 4 | 126 |
| 150 | 5 | 145 |
| 160 | 5 | 155 |
| 180 | 6 | 174 |
| 200 | 6 | 194 |
| 250 | 8 | 242 |
Abzug der Verkehrsfehlergrenze nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 % des Messwerts, auf ganze km/h aufgerundet. Bei anderen Messverfahren, etwa Nachfahren, kann der Abzug höher sein.
So liest Du die Tabellen
Maßgeblich ist, um wie viel Du nach dem Toleranzabzug zu schnell warst – nicht die gemessene Geschwindigkeit. „Innerorts“ heißt innerhalb geschlossener Ortschaften, also auch in Tempo-30-Zonen. „Außerorts“ umfasst Landstraßen und Autobahnen. Die Sätze gelten für Pkw, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Sonderregeln für schwere Fahrzeuge fallen.
Strenger ist der Katalog für Pkw mit Anhänger, Lkw über 3,5 t, Busse und Gefahrguttransporte (lfd. Nr. 11.1 und 11.2). Die Tabellen zeigen Regelsätze für fahrlässige Verstöße. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld, bei Vorsatz verdoppelt es sich.
Toleranzabzug: So wird gerechnet
Kein Messgerät ist exakt. Deshalb wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %, aufgerundet auf ganze km/h zu Deinen Gunsten.
Beispiel innerorts: Gemessen werden 74 km/h bei erlaubten 50. Nach Abzug von 3 km/h bleiben 71 km/h, also 21 km/h zu schnell – das kostet 115 € und 1 Punkt.
Wie viel ein einziger km/h ausmacht, zeigt ein Beispiel auf der Landstraße mit Tempo 100: Bei 145 km/h gemessen bleiben nach Abzug 40 km/h Überschreitung (200 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot). Bei 146 km/h sind es 41 km/h – dann werden 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid und Punkte
Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld. Zahlst Du es fristgerecht, ist die Sache erledigt; Gebühren fallen nicht an (§ 56 OWiG). Darüber erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Dazu kommen eine Gebühr von 5 % des Bußgelds, mindestens 25 €, und 3,50 € für die Zustellung (§ 107 OWiG).
Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung: einen Punkt, zwei Punkte innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h (Anlage 13 FeV). Ein Punkt wird zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren (§ 29 StVG). Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 oder 7 eine Verwarnung, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 StVG).
Fahrverbot und Wiederholungstäter
Ein Regelfahrverbot von einem Monat gibt es innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Innerorts sind es ab 51 km/h zwei und ab 61 km/h drei Monate, außerorts ab 61 km/h zwei und über 70 km/h drei Monate. Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeld wegen mindestens 26 km/h erneut 26 km/h oder mehr zu schnell fährt, muss in der Regel ebenfalls einen Monat abgeben (§ 4 Abs. 2 BKatV).
In Ausnahmefällen kann die Behörde oder das Gericht vom Fahrverbot absehen und dafür das Bußgeld erhöhen. Hattest Du in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot, darfst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 StVG) – praktisch, um es in den Urlaub zu legen.
Zu schnell in der Probezeit
In der Probezeit zählt jede Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegender Verstoß, weil sie ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Die Folge: ein Aufbauseminar, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre (§ 2a StVG). Beim nächsten schwerwiegenden Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie lang der Bremsweg bei höherem Tempo wird, zeigt die Anhalteweg-Tabelle.
Häufige Fragen
Was kostet 21 km/h zu schnell innerorts?
Ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot?
Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß?
Gelten die Sätze auch für Motorräder?
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang: Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen
- BKatV § 4 Regelfahrverbot
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 13: Punktebewertung
- StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
- OWiG § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
- OWiG § 107 Gebühren und Auslagen
- StVG § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- PTB: Stellungnahme zum Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung