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Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wer mit dem Pkw innerorts bis 10 km/h zu schnell fährt, zahlt 30 €, außerorts 20 €. Ab 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg, ein Regelfahrverbot droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Die Höchstsätze liegen bei 800 € innerorts und 700 € außerorts, jeweils mit zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot.

Die beiden Tabellen geben die Regelsätze des Bußgeldkatalogs (BKatV, lfd. Nr. 11.3) für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t wieder, dazu die Gesamtkosten mit Verwaltungsgebühr.

Bis 10 km/h innerorts
30 €
Punkte ab
21 km/h
Fahrverbot innerorts ab
31 km/h
Fahrverbot außerorts ab
41 km/h
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit dem Pkw: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot (Stand Oktober 2026)10 Zeilen
Überschreitung (km/h)Bußgeld (€)PunkteFahrverbotMit Gebühr und Zustellung (€)BKatV lfd. Nr.
bis 1030––30,0011.3.1
11–1550––50,0011.3.2
16–2070––98,5011.3.3
21–251151–143,5011.3.4
26–301801bei Wiederholung 1 Monat208,5011.3.5
31–4026021 Monat288,5011.3.6
41–5040021 Monat428,5011.3.7
51–6056022 Monate591,5011.3.8
61–7070023 Monate738,5011.3.9
über 7080023 Monate843,5011.3.10

Grün: Verwarnungsgeld bis 55 €, ohne Gebühren und Punkte. Rot: Regelfahrverbot. Gelb: Fahrverbot, wenn Du innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeld wegen mindestens 26 km/h erneut so schnell bist. Gebühr nach § 107 OWiG: 5 % des Bußgelds, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung; weitere Auslagen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit dem Pkw (Landstraße und Autobahn): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot10 Zeilen
Überschreitung (km/h)Bußgeld (€)PunkteFahrverbotMit Gebühr und Zustellung (€)BKatV lfd. Nr.
bis 1020––20,0011.3.1
11–1540––40,0011.3.2
16–2060––88,5011.3.3
21–251001–128,5011.3.4
26–301501bei Wiederholung 1 Monat178,5011.3.5
31–402001bei Wiederholung 1 Monat228,5011.3.6
41–5032021 Monat348,5011.3.7
51–6048021 Monat508,5011.3.8
61–7060022 Monate633,5011.3.9
über 7070023 Monate738,5011.3.10

Farben wie oben. Regelsätze für fahrlässige Verstöße ohne Gefährdung; bei Vorsatz wird ein Regelsatz über 55 € verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV).

Bußgeld nach Überschreitung: innerorts und außerorts
Bußgeld nach Überschreitung: innerorts und außerortsbis 10: innerorts 30 €, außerorts 20 €; 11–15: innerorts 50 €, außerorts 40 €; 16–20: innerorts 70 €, außerorts 60 €; 21–25: innerorts 115 €, außerorts 100 €; 26–30: innerorts 180 €, außerorts 150 €; 31–40: innerorts 260 €, außerorts 200 €; 41–50: innerorts 400 €, außerorts 320 €; 51–60: innerorts 560 €, außerorts 480 €; 61–70: innerorts 700 €, außerorts 600 €; über 70: innerorts 800 €, außerorts 700 €innerortsaußerorts02004006008003020bis 10504011–15706016–2011510021–2518015026–3026020031–4040032041–5056048051–6070060061–70800700über 70€

Regelsätze nach BKatV Tabelle 1 Buchstabe c, ohne Gebühren. Waagerecht: Überschreitung in km/h nach Toleranzabzug.

Toleranzabzug: gemessene und vorgeworfene Geschwindigkeit13 Zeilen
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Gemessen (km/h)Abzug (km/h)Vorgeworfen (km/h)
50347
60357
70367
80377
100397
101497
1204116
1304126
1505145
1605155
1806174
2006194
2508242

Abzug der Verkehrsfehlergrenze nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 % des Messwerts, auf ganze km/h aufgerundet. Bei anderen Messverfahren, etwa Nachfahren, kann der Abzug höher sein.

So liest Du die Tabellen

Maßgeblich ist, um wie viel Du nach dem Toleranzabzug zu schnell warst – nicht die gemessene Geschwindigkeit. „Innerorts“ heißt innerhalb geschlossener Ortschaften, also auch in Tempo-30-Zonen. „Außerorts“ umfasst Landstraßen und Autobahnen. Die Sätze gelten für Pkw, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Sonderregeln für schwere Fahrzeuge fallen.

Strenger ist der Katalog für Pkw mit Anhänger, Lkw über 3,5 t, Busse und Gefahrguttransporte (lfd. Nr. 11.1 und 11.2). Die Tabellen zeigen Regelsätze für fahrlässige Verstöße. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld, bei Vorsatz verdoppelt es sich.

Toleranzabzug: So wird gerechnet

Kein Messgerät ist exakt. Deshalb wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %, aufgerundet auf ganze km/h zu Deinen Gunsten.

Beispiel innerorts: Gemessen werden 74 km/h bei erlaubten 50. Nach Abzug von 3 km/h bleiben 71 km/h, also 21 km/h zu schnell – das kostet 115 € und 1 Punkt.

Wie viel ein einziger km/h ausmacht, zeigt ein Beispiel auf der Landstraße mit Tempo 100: Bei 145 km/h gemessen bleiben nach Abzug 40 km/h Überschreitung (200 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot). Bei 146 km/h sind es 41 km/h – dann werden 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig.

Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid und Punkte

Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld. Zahlst Du es fristgerecht, ist die Sache erledigt; Gebühren fallen nicht an (§ 56 OWiG). Darüber erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Dazu kommen eine Gebühr von 5 % des Bußgelds, mindestens 25 €, und 3,50 € für die Zustellung (§ 107 OWiG).

Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung: einen Punkt, zwei Punkte innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h (Anlage 13 FeV). Ein Punkt wird zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren (§ 29 StVG). Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 oder 7 eine Verwarnung, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 StVG).

Fahrverbot und Wiederholungstäter

Ein Regelfahrverbot von einem Monat gibt es innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h. Innerorts sind es ab 51 km/h zwei und ab 61 km/h drei Monate, außerorts ab 61 km/h zwei und über 70 km/h drei Monate. Wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeld wegen mindestens 26 km/h erneut 26 km/h oder mehr zu schnell fährt, muss in der Regel ebenfalls einen Monat abgeben (§ 4 Abs. 2 BKatV).

In Ausnahmefällen kann die Behörde oder das Gericht vom Fahrverbot absehen und dafür das Bußgeld erhöhen. Hattest Du in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot, darfst Du den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 StVG) – praktisch, um es in den Urlaub zu legen.

Zu schnell in der Probezeit

In der Probezeit zählt jede Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegender Verstoß, weil sie ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Die Folge: ein Aufbauseminar, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre (§ 2a StVG). Beim nächsten schwerwiegenden Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie lang der Bremsweg bei höherem Tempo wird, zeigt die Anhalteweg-Tabelle.

Häufige Fragen

Was kostet 21 km/h zu schnell innerorts?
115 € und 1 Punkt, mit Gebühr und Zustellung 143,50 €. Ein Fahrverbot gibt es dafür nicht; in der Probezeit wird aber ein Aufbauseminar fällig.
Ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot?
Innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Schon ab 26 km/h droht ein Monat Fahrverbot, wenn Du innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal so schnell geblitzt wirst.
Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Bei Messwerten bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 % des Messwerts, aufgerundet auf ganze km/h. Bei 150 km/h gemessen werden also 5 km/h abgezogen.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß?
Nach der aktuellen Fassung von § 26 Abs. 3 StVG in sechs Monaten. Bestimmte Ermittlungsschritte wie die Anhörung oder der Bußgeldbescheid unterbrechen die Frist, dann beginnt sie neu (§ 33 OWiG). Ohne laufendes Gerichtsverfahren ist in der Regel spätestens zwei Jahre nach der Tat Schluss.
Gelten die Sätze auch für Motorräder?
Ja. Motorräder fallen wie Pkw unter lfd. Nr. 11.3 des Bußgeldkatalogs. Höhere Sätze gelten für Pkw mit Anhänger, Lkw über 3,5 t und Busse.

Quellen