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Bußgeld für Rotlicht, Abstand und Handy am Steuer: Tabellen 2026

Wer bei Rot über die Ampel fährt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 90 € und bekommt 1 Punkt. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind es 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zu dichtes Auffahren kostet je nach Tempo und Abstand 25 bis 400 €, über 100 km/h drohen bis zu 3 Monate Fahrverbot. Handy am Steuer kostet 100 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 150 € und Fahrverbot.

Rotlicht
90 €, 1 Punkt
Rot länger als 1 s
200 €, 2 Punkte, 1 Monat
Abstand höchstens
400 €, 3 Monate
Handy am Steuer
100 €, 1 Punkt
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Bußgeld für Rotlichtverstöße 2026: Auto und Fahrrad im Vergleich6 Zeilen
VerstoßAuto, Motorrad, Lkw (€)PunkteFahrverbotFahrrad, E-Scooter (€)Punkte (Rad)BKat-Nr.
Rotlicht missachtet901–601132 / 132a
– mit Gefährdung20021 Monat1001132.1 / 132a.1
– mit Sachbeschädigung24021 Monat1201132.2 / 132a.2
Ampel schon länger als 1 Sekunde rot20021 Monat1001132.3 / 132a.3
– mit Gefährdung32021 Monat1601132.3.1 / 132a.3.1
– mit Sachbeschädigung36021 Monat1801132.3.2 / 132a.3.2

Regelsätze für fahrlässige Verstöße. Gilt für rote Ampeln und rote Dauerlichtzeichen; Abbiegen mit Grünpfeil ist gesondert geregelt.

Bußgeld für Rotlichtverstöße: Auto und Fahrrad
Bußgeld für Rotlichtverstöße: Auto und FahrradRot: Auto 90 €, Fahrrad 60 €; Rot + Gefährdung: Auto 200 €, Fahrrad 100 €; Rot + Sachschaden: Auto 240 €, Fahrrad 120 €; über 1 s Rot: Auto 200 €, Fahrrad 100 €; über 1 s + Gefährdung: Auto 320 €, Fahrrad 160 €; über 1 s + Sachschaden: Auto 360 €, Fahrrad 180 €AutoFahrrad0100200300400Rot90 €60 €Rot + Gefährdung200 €100 €Rot + Sachschaden240 €120 €über 1 s Rot200 €100 €über 1 s + Gefährdung320 €160 €über 1 s + Sachschaden360 €180 €

Ab „über 1 s Rot“ und bei jeder Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt beim Auto 1 Monat Fahrverbot hinzu.

Bußgeld bei zu geringem Abstand nach Geschwindigkeit und Abstand17 Zeilen
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GeschwindigkeitAbstand in MeternZeitabstand (s)Bußgeld (€)mit Gefährdung (€)mit Sachbeschädigung (€)PunkteFahrverbotBKat-Nr.
bis 80 km/hkleiner als erforderlich–2530350–12.1 – 12.3
über 80 km/hnicht unter ¼ des Tachowertsab 0,9035––0–12.4
über 80 bis 100 km/hunter 5/10 des halben Tachowertsunter 0,9075901101–12.5.1
über 80 bis 100 km/hunter 4/10 des halben Tachowertsunter 0,721001201451–12.5.2
über 80 bis 100 km/hunter 3/10 des halben Tachowertsunter 0,541601952351–12.5.3
über 80 bis 100 km/hunter 2/10 des halben Tachowertsunter 0,362402903501–12.5.4
über 80 bis 100 km/hunter 1/10 des halben Tachowertsunter 0,183203854651–12.5.5
über 100 bis 130 km/hunter 5/10 des halben Tachowertsunter 0,9075901101–12.6.1
über 100 bis 130 km/hunter 4/10 des halben Tachowertsunter 0,721001201451–12.6.2
über 100 bis 130 km/hunter 3/10 des halben Tachowertsunter 0,5416019523521 Monat12.6.3
über 100 bis 130 km/hunter 2/10 des halben Tachowertsunter 0,3624029035022 Monate12.6.4
über 100 bis 130 km/hunter 1/10 des halben Tachowertsunter 0,1832038546523 Monate12.6.5
über 130 km/hunter 5/10 des halben Tachowertsunter 0,901001201451–12.7.1
über 130 km/hunter 4/10 des halben Tachowertsunter 0,721802202651–12.7.2
über 130 km/hunter 3/10 des halben Tachowertsunter 0,5424029035021 Monat12.7.3
über 130 km/hunter 2/10 des halben Tachowertsunter 0,3632038546522 Monate12.7.4
über 130 km/hunter 1/10 des halben Tachowertsunter 0,1840048058023 Monate12.7.5

„Halber Tachowert“: bei 120 km/h also 60 m. Der Zeitabstand ist umgerechnet (halber Tachowert ≈ 1,8 Sekunden). Erhöhungen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung nach Tabelle 4 der BKatV.

Bußgeld beim Abstand nach Tempo und Abstand
Bußgeld beim Abstand nach Tempo und Abstandunter 5/10: über 80 km/h 75 €, über 100 km/h 75 €, über 130 km/h 100 €; unter 4/10: über 80 km/h 100 €, über 100 km/h 100 €, über 130 km/h 180 €; unter 3/10: über 80 km/h 160 €, über 100 km/h 160 €, über 130 km/h 240 €; unter 2/10: über 80 km/h 240 €, über 100 km/h 240 €, über 130 km/h 320 €; unter 1/10: über 80 km/h 320 €, über 100 km/h 320 €, über 130 km/h 400 €über 80 km/hüber 100 km/hüber 130 km/h01002003004007575100unter 5/10100100180unter 4/10160160240unter 3/10240240320unter 2/10320320400unter 1/10€

Waagerecht: Abstand als Anteil des halben Tachowerts – je weiter rechts, desto dichter. Über 100 km/h gibt es ab „unter 3/10“ zusätzlich 1 bis 3 Monate Fahrverbot.

Bußgeld für Handy am Steuer (elektronische Geräte, § 23 Abs. 1a StVO)4 Zeilen
VerstoßBußgeld (€)PunkteFahrverbotBKat-Nr.
elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt (Auto, Motorrad, Lkw)1001–246.1
– mit Gefährdung15021 Monat246.2
– mit Sachbeschädigung20021 Monat246.3
beim Radfahren550–246.4

Erfasst sind neben Handys auch Tablets, Navis und Touchscreens im Auto, wenn sie verbotswidrig bedient werden.

Rotlicht: einfacher und qualifizierter Verstoß

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwei Stufen. Beim einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot: 90 € und 1 Punkt. Beim qualifizierten Verstoß zeigte sie schon länger als eine Sekunde Rot – dann gelten 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Gezählt wird in der Regel bis zu dem Moment, in dem Du die Haltlinie überfährst. Kommt eine Gefährdung oder ein Unfall mit Sachschaden hinzu, steigt der Betrag auf bis zu 360 €.

Radfahrer und E-Scooter-Fahrer haben eigene, niedrigere Sätze von 60 bis 180 €. Ein Fahrverbot gibt es für sie nicht, wohl aber 1 Punkt in Flensburg – im selben Punktekonto, das auch fürs Autofahren zählt.

Abstand: die Regel vom halben Tacho

Laut § 4 StVO musst Du so viel Abstand halten, dass Du auch bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns noch anhalten kannst. Als Faustregel gilt außerorts der halbe Tachowert in Metern, bei 100 km/h also 50 m. Das entspricht unabhängig vom Tempo etwa 1,8 Sekunden.

Wie teuer zu dichtes Auffahren ist, hängt davon ab, welchen Bruchteil dieses halben Tachowerts Du noch einhältst. Zwei Beispiele: Bei 90 km/h sind 45 m ideal; mit 20 m bleibst Du unter 5/10 davon (22,5 m) – das ist Nr. 12.5.1 mit 75 € und 1 Punkt. Bei 120 km/h mit nur 15 m unterschreitest Du 3/10 von 60 m (18 m): Nr. 12.6.3, also 160 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wie lang der Anhalteweg tatsächlich ist, zeigt die Anhalteweg-Tabelle.

Handy am Steuer: was erlaubt ist

§ 23 Abs. 1a StVO verbietet nicht jede Nutzung, sondern das Aufnehmen und Halten. Erlaubt ist ein Gerät in einer Halterung, wenn Du es per Sprachsteuerung bedienst oder nur kurz und den Verhältnissen angepasst hinschaust. Wer das Handy in die Hand nimmt, um zu telefonieren, zu tippen oder eine Nachricht zu lesen, begeht einen Verstoß – das gilt auch an der roten Ampel und im Stau.

Erlaubt ist das Handy erst, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig aus ist. Die Start-Stopp-Automatik zählt ausdrücklich nicht als ausgeschalteter Motor.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte gibt es nur, wenn die Geldbuße mindestens 60 € beträgt oder ein Fahrverbot verhängt wird. Deshalb bleibt ein Abstandsverstoß bis 80 km/h ebenso punktfrei wie Handy am Fahrrad (55 €). Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

In der Probezeit zählen Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Wird ein solcher Verstoß ins Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was zum Bußgeld noch dazukommt

Bis 55 € erhältst Du ein Verwarnungsgeld ohne Zusatzkosten. Darüber ergeht ein Bußgeldbescheid, und es kommen eine Gebühr von 5 % der Geldbuße (mindestens 25 €) sowie 3,50 € für die Zustellung hinzu. Aus einem Bußgeld von 200 € werden so 228,50 €.

Die Tabellen zeigen Regelsätze für fahrlässige Verstöße. Wer vorsätzlich handelt, zahlt bei Beträgen über 55 € das Doppelte. Für Lkw mit Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen erhöhen sich manche Sätze um die Hälfte. Was zu schnelles Fahren kostet, steht in der Tabelle Bußgeld Geschwindigkeit.

Häufige Fragen

Was kostet es, über eine rote Ampel zu fahren?
Mit dem Auto 90 € und 1 Punkt. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind es 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Wie viel Abstand muss ich halten?
Als Faustregel den halben Tachowert in Metern, also etwa 1,8 Sekunden. Bei 130 km/h sind das 65 m. Über 80 km/h richtet sich das Bußgeld danach, welchen Anteil davon Du noch einhältst.
Ab wann gibt es beim Abstand ein Fahrverbot?
Erst über 100 km/h und wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt. Je nach Abstand sind es 1, 2 oder 3 Monate.
Was kostet Handy am Steuer?
100 € und 1 Punkt. Mit Gefährdung sind es 150 €, mit Sachbeschädigung 200 €, jeweils mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Darf ich an der roten Ampel aufs Handy schauen?
Nur wenn das Handy fest in einer Halterung steckt und Du es nicht in die Hand nimmst. Aufnehmen ist nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt; die Start-Stopp-Automatik reicht nicht.
Was zahlen Radfahrer bei Rot?
60 € und 1 Punkt, bei schon länger als einer Sekunde roter Ampel 100 €. Mit Gefährdung oder Sachschaden steigt der Betrag auf bis zu 180 €.

Quellen