Steuern · Stand:
Pendlerpauschale 2026: Tabelle für 5 bis 100 Kilometer
Die Pendlerpauschale beträgt 2026 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – und zwar ab dem ersten Kilometer. Gerechnet wird pro Arbeitstag, an dem Du tatsächlich zur Arbeit fährst. Die Formel: Entfernung in vollen Kilometern × 0,38 € × Arbeitstage.
Beispiel: Bei 20 km und 220 Arbeitstagen ergeben sich 1.672,00 € Werbungskosten. Steuerlich wirkt davon nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, hier 442,00 € – sofern Du keine weiteren Werbungskosten hast.
- Satz 2026
- 0,38 € je km
- Gilt ab
- 1. Kilometer
- Pauschbetrag überschritten
- ab 15 km (220 Tage)
- Höchstbetrag ohne Auto
- 4.500 €
| Entfernung (km) | Pauschale bei 220 Tagen (€) | Pauschale bei 230 Tagen (€) | über 1.230 € bei 220 Tagen (€) | Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz (€) |
|---|---|---|---|---|
| 5 | 418,00 | 437,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10 | 836,00 | 874,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15 | 1.254,00 | 1.311,00 | 24,00 | 7,20 |
| 20 | 1.672,00 | 1.748,00 | 442,00 | 132,60 |
| 25 | 2.090,00 | 2.185,00 | 860,00 | 258,00 |
| 30 | 2.508,00 | 2.622,00 | 1.278,00 | 383,40 |
| 35 | 2.926,00 | 3.059,00 | 1.696,00 | 508,80 |
| 40 | 3.344,00 | 3.496,00 | 2.114,00 | 634,20 |
| 45 | 3.762,00 | 3.933,00 | 2.532,00 | 759,60 |
| 50 | 4.180,00 | 4.370,00 | 2.950,00 | 885,00 |
| 55 | 4.598,00 | 4.807,00 | 3.368,00 | 1.010,40 |
| 60 | 5.016,00 | 5.244,00 | 3.786,00 | 1.135,80 |
| 65 | 5.434,00 | 5.681,00 | 4.204,00 | 1.261,20 |
| 70 | 5.852,00 | 6.118,00 | 4.622,00 | 1.386,60 |
| 75 | 6.270,00 | 6.555,00 | 5.040,00 | 1.512,00 |
| 80 | 6.688,00 | 6.992,00 | 5.458,00 | 1.637,40 |
| 85 | 7.106,00 | 7.429,00 | 5.876,00 | 1.762,80 |
| 90 | 7.524,00 | 7.866,00 | 6.294,00 | 1.888,20 |
| 95 | 7.942,00 | 8.303,00 | 6.712,00 | 2.013,60 |
| 100 | 8.360,00 | 8.740,00 | 7.130,00 | 2.139,00 |
Entfernungspauschale = km × 0,38 € × Arbeitstage (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Gelb: über 4.500 € – diesen Betrag erhältst Du nur, wenn Du mit dem eigenen Auto oder einem Dienstwagen fährst. Die Ersparnis ist eine Näherung mit angenommenem Grenzsteuersatz von 30 %, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und setzt voraus, dass Du keine weiteren Werbungskosten hast.
Die Pauschale steigt um 83,60 € je Kilometer. Oberhalb der Linie bei 1.230 € wirkt sie steuerlich; über 4.500 € nur für Fahrten mit dem eigenen Auto oder einem Dienstwagen.
| Arbeitstage | Pauschale je km und Jahr (€) | mehr als 1.230 € ab (km) | mehr als 4.500 € ab (km) |
|---|---|---|---|
| 100 | 38,00 | 33 | 119 |
| 120 | 45,60 | 27 | 99 |
| 150 | 57,00 | 22 | 79 |
| 180 | 68,40 | 18 | 66 |
| 200 | 76,00 | 17 | 60 |
| 210 | 79,80 | 16 | 57 |
| 220 | 83,60 | 15 | 54 |
| 230 | 87,40 | 15 | 52 |
| 240 | 91,20 | 14 | 50 |
Volle Entfernungskilometer, einfache Strecke. Die Grenze von 4.500 € gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto.
| Weg zur Arbeit | Ansatz | Höchstbetrag 4.500 € gilt | Tatsächliche Kosten absetzbar |
|---|---|---|---|
| Eigenes Auto oder Dienstwagen | 0,38 € je km | nein | nein – nur die Pauschale |
| Bus und Bahn | 0,38 € je km | ja | ja, wenn die Tickets mehr kosten als die Pauschale |
| Fahrrad, zu Fuß | 0,38 € je km | ja | nein |
| Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft | 0,38 € je km | ja | nein |
| Grad der Behinderung ab 70 (oder ab 50 mit Merkzeichen G) | wahlweise tatsächliche Kosten | nein, bei tatsächlichen Kosten | ja |
| Flugstrecke, steuerfreie Sammelbeförderung | keine Pauschale für diese Strecke | – | – |
Grundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG. Merkzeichen G: erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
So liest Du die Tabelle
Such links Deine einfache Entfernung zur Arbeit. Die zweite und dritte Spalte zeigen die Entfernungspauschale für ein ganzes Jahr bei 220 bzw. 230 Arbeitstagen. Das entspricht grob einer Fünf-Tage-Woche abzüglich Urlaub und Feiertagen. Krankheits-, Urlaubs- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit, maßgeblich sind nur die Tage, an denen Du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufsuchst.
Pendlerpauschale = volle Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage
Für Zwischenwerte multiplizierst Du: Bei 220 Tagen bringt jeder Kilometer 83,60 € im Jahr, bei 230 Tagen 87,40 €.
Pauschbetrag und Steuerersparnis
Das Finanzamt zieht von Deinem Arbeitslohn ohnehin mindestens 1.230 € Werbungskosten ab (§ 9a EStG). Die Pendlerpauschale bringt deshalb nur so weit etwas, wie sie zusammen mit Deinen übrigen Werbungskosten diesen Betrag übersteigt. Bei 220 Arbeitstagen ist das allein durch den Arbeitsweg ab 15 km der Fall.
Wie viel Steuer Du sparst, hängt von Deinem Grenzsteuersatz ab: Ersparnis ≈ (Werbungskosten − 1.230 €) × Grenzsteuersatz. Die Tabelle rechnet mit angenommenen 30 %; bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € liegt der Grenzsteuersatz 2026 zum Beispiel bei 31,7 %. Deinen eigenen Satz findest Du in der Einkommensteuertabelle 2026.
Höchstbetrag 4.500 € und Ausnahmen
Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Diese Grenze entfällt, wenn Du mit dem eigenen oder einem Dienstwagen fährst. Bei 220 Arbeitstagen wird sie ab 54 km überschritten. Wer Bus und Bahn nutzt, darf stattdessen die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie im Jahr höher sind als die abziehbare Pauschale (§ 9 Abs. 2 EStG). Beispiel: Bei 70 km und 220 Tagen ergäben sich rechnerisch 5.852,00 €, abziehbar sind als Pauschale aber nur 4.500 €. Kostet die Jahreskarte mehr, zählt ihr Preis.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, oder von mindestens 50 bei erheblich eingeschränkter Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G), können statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten abziehen. Steuerfreie Zuschüsse oder Jobtickets des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 15 EStG werden auf die Pauschale angerechnet.
Welche Entfernung zählt
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur die einfache Strecke und nur volle Kilometer. Eine längere Strecke darfst Du ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Du sie regelmäßig fährst, etwa eine schnellere Umgehungsstraße. Pro Arbeitstag wird die Entfernung nur einmal berücksichtigt, auch wenn Du mittags nach Hause fährst.
Für Dienstreisen gilt die Pendlerpauschale nicht: Dort zählt jeder gefahrene Kilometer mit eigenen Sätzen, siehe Reisekosten-Pauschalen. Was eine Fahrt tatsächlich an Sprit kostet, zeigt die Spritkosten-Tabelle.
Was sich 2026 geändert hat
Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €, erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Seit 1. Januar 2026 gilt der höhere Satz ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Bei 5 km und 220 Tagen steigt die Pauschale damit von 330,00 € auf 418,00 €, bei 20 km von 1.320,00 € auf 1.672,00 €. Dasselbe gilt für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Zählen Hin- und Rückweg?
Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?
Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € auch für Autofahrer?
Gibt es die Pendlerpauschale auch im Homeoffice?
Was bekommen Geringverdiener?
Quellen
- § 9 EStG – Werbungskosten (Entfernungspauschale, Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2)
- § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 15: Fahrtkostenzuschüsse)
- § 4 EStG – Tagespauschale für häusliche Tätigkeit (Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c)
- § 101 EStG – Mobilitätsprämie
- Bundesregierung: Steueränderungsgesetz 2025 – Entlastungen für Pendler und Gastronomie