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Pendlerpauschale 2026: Tabelle für 5 bis 100 Kilometer

Die Pendlerpauschale beträgt 2026 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – und zwar ab dem ersten Kilometer. Gerechnet wird pro Arbeitstag, an dem Du tatsächlich zur Arbeit fährst. Die Formel: Entfernung in vollen Kilometern × 0,38 € × Arbeitstage.

Beispiel: Bei 20 km und 220 Arbeitstagen ergeben sich 1.672,00 € Werbungskosten. Steuerlich wirkt davon nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, hier 442,00 € – sofern Du keine weiteren Werbungskosten hast.

Satz 2026
0,38 € je km
Gilt ab
1. Kilometer
Pauschbetrag überschritten
ab 15 km (220 Tage)
Höchstbetrag ohne Auto
4.500 €
PDF Excel CSV
Pendlerpauschale 2026 nach einfacher Entfernung und Arbeitstagen20 Zeilen
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Entfernung (km)Pauschale bei 220 Tagen (€)Pauschale bei 230 Tagen (€)über 1.230 € bei 220 Tagen (€)Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz (€)
5418,00437,000,000,00
10836,00874,000,000,00
151.254,001.311,0024,007,20
201.672,001.748,00442,00132,60
252.090,002.185,00860,00258,00
302.508,002.622,001.278,00383,40
352.926,003.059,001.696,00508,80
403.344,003.496,002.114,00634,20
453.762,003.933,002.532,00759,60
504.180,004.370,002.950,00885,00
554.598,004.807,003.368,001.010,40
605.016,005.244,003.786,001.135,80
655.434,005.681,004.204,001.261,20
705.852,006.118,004.622,001.386,60
756.270,006.555,005.040,001.512,00
806.688,006.992,005.458,001.637,40
857.106,007.429,005.876,001.762,80
907.524,007.866,006.294,001.888,20
957.942,008.303,006.712,002.013,60
1008.360,008.740,007.130,002.139,00

Entfernungspauschale = km × 0,38 € × Arbeitstage (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Gelb: über 4.500 € – diesen Betrag erhältst Du nur, wenn Du mit dem eigenen Auto oder einem Dienstwagen fährst. Die Ersparnis ist eine Näherung mit angenommenem Grenzsteuersatz von 30 %, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und setzt voraus, dass Du keine weiteren Werbungskosten hast.

Pendlerpauschale bei 220 Arbeitstagen, Pauschbetrag und Höchstbetrag
Pendlerpauschale bei 220 Arbeitstagen, Pauschbetrag und Höchstbetrag5 km: Pendlerpauschale 418 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 10 km: Pendlerpauschale 836 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 15 km: Pendlerpauschale 1.254 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 20 km: Pendlerpauschale 1.672 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 25 km: Pendlerpauschale 2.090 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 30 km: Pendlerpauschale 2.508 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 35 km: Pendlerpauschale 2.926 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 40 km: Pendlerpauschale 3.344 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 45 km: Pendlerpauschale 3.762 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Höchstbetrag ohne Auto 4.500 €; 50 k…PendlerpauschaleArbeitnehmer-PauschbetragHöchstbetrag ohne Auto02.0004.0006.0008.00010.0005 km15 km25 km35 km45 km55 km65 km75 km85 km95 km5 km: 418 €10 km: 836 €15 km: 1.254 €20 km: 1.672 €25 km: 2.090 €30 km: 2.508 €35 km: 2.926 €40 km: 3.344 €45 km: 3.762 €50 km: 4.180 €55 km: 4.598 €60 km: 5.016 €65 km: 5.434 €70 km: 5.852 €75 km: 6.270 €80 km: 6.688 €85 km: 7.106 €90 km: 7.524 €95 km: 7.942 €100 km: 8.360 €5 km: 1.230 €10 km: 1.230 €15 km: 1.230 €20 km: 1.230 €25 km: 1.230 €30 km: 1.230 €35 km: 1.230 €40 km: 1.230 €45 km: 1.230 €50 km: 1.230 €55 km: 1.230 €60 km: 1.230 €65 km: 1.230 €70 km: 1.230 €75 km: 1.230 €80 km: 1.230 €85 km: 1.230 €90 km: 1.230 €95 km: 1.230 €100 km: 1.230 €5 km: 4.500 €10 km: 4.500 €15 km: 4.500 €20 km: 4.500 €25 km: 4.500 €30 km: 4.500 €35 km: 4.500 €40 km: 4.500 €45 km: 4.500 €50 km: 4.500 €55 km: 4.500 €60 km: 4.500 €65 km: 4.500 €70 km: 4.500 €75 km: 4.500 €80 km: 4.500 €85 km: 4.500 €90 km: 4.500 €95 km: 4.500 €100 km: 4.500 €8.360 €4.500 €1.230 €€

Die Pauschale steigt um 83,60 € je Kilometer. Oberhalb der Linie bei 1.230 € wirkt sie steuerlich; über 4.500 € nur für Fahrten mit dem eigenen Auto oder einem Dienstwagen.

Ab welcher Entfernung die Pauschale den Pauschbetrag und den Höchstbetrag übersteigt9 Zeilen
ArbeitstagePauschale je km und Jahr (€)mehr als 1.230 € ab (km)mehr als 4.500 € ab (km)
10038,0033119
12045,602799
15057,002279
18068,401866
20076,001760
21079,801657
22083,601554
23087,401552
24091,201450

Volle Entfernungskilometer, einfache Strecke. Die Grenze von 4.500 € gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto.

Pendlerpauschale nach Verkehrsmittel: Höchstbetrag und tatsächliche Kosten6 Zeilen
Weg zur ArbeitAnsatzHöchstbetrag 4.500 € giltTatsächliche Kosten absetzbar
Eigenes Auto oder Dienstwagen0,38 € je kmneinnein – nur die Pauschale
Bus und Bahn0,38 € je kmjaja, wenn die Tickets mehr kosten als die Pauschale
Fahrrad, zu Fuß0,38 € je kmjanein
Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft0,38 € je kmjanein
Grad der Behinderung ab 70 (oder ab 50 mit Merkzeichen G)wahlweise tatsächliche Kostennein, bei tatsächlichen Kostenja
Flugstrecke, steuerfreie Sammelbeförderungkeine Pauschale für diese Strecke––

Grundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG. Merkzeichen G: erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.

So liest Du die Tabelle

Such links Deine einfache Entfernung zur Arbeit. Die zweite und dritte Spalte zeigen die Entfernungspauschale für ein ganzes Jahr bei 220 bzw. 230 Arbeitstagen. Das entspricht grob einer Fünf-Tage-Woche abzüglich Urlaub und Feiertagen. Krankheits-, Urlaubs- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit, maßgeblich sind nur die Tage, an denen Du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufsuchst.

Pendlerpauschale = volle Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage

Für Zwischenwerte multiplizierst Du: Bei 220 Tagen bringt jeder Kilometer 83,60 € im Jahr, bei 230 Tagen 87,40 €.

Pauschbetrag und Steuerersparnis

Das Finanzamt zieht von Deinem Arbeitslohn ohnehin mindestens 1.230 € Werbungskosten ab (§ 9a EStG). Die Pendlerpauschale bringt deshalb nur so weit etwas, wie sie zusammen mit Deinen übrigen Werbungskosten diesen Betrag übersteigt. Bei 220 Arbeitstagen ist das allein durch den Arbeitsweg ab 15 km der Fall.

Wie viel Steuer Du sparst, hängt von Deinem Grenzsteuersatz ab: Ersparnis ≈ (Werbungskosten − 1.230 €) × Grenzsteuersatz. Die Tabelle rechnet mit angenommenen 30 %; bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € liegt der Grenzsteuersatz 2026 zum Beispiel bei 31,7 %. Deinen eigenen Satz findest Du in der Einkommensteuertabelle 2026.

Höchstbetrag 4.500 € und Ausnahmen

Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Diese Grenze entfällt, wenn Du mit dem eigenen oder einem Dienstwagen fährst. Bei 220 Arbeitstagen wird sie ab 54 km überschritten. Wer Bus und Bahn nutzt, darf stattdessen die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie im Jahr höher sind als die abziehbare Pauschale (§ 9 Abs. 2 EStG). Beispiel: Bei 70 km und 220 Tagen ergäben sich rechnerisch 5.852,00 €, abziehbar sind als Pauschale aber nur 4.500 €. Kostet die Jahreskarte mehr, zählt ihr Preis.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, oder von mindestens 50 bei erheblich eingeschränkter Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G), können statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten abziehen. Steuerfreie Zuschüsse oder Jobtickets des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 15 EStG werden auf die Pauschale angerechnet.

Welche Entfernung zählt

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur die einfache Strecke und nur volle Kilometer. Eine längere Strecke darfst Du ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Du sie regelmäßig fährst, etwa eine schnellere Umgehungsstraße. Pro Arbeitstag wird die Entfernung nur einmal berücksichtigt, auch wenn Du mittags nach Hause fährst.

Für Dienstreisen gilt die Pendlerpauschale nicht: Dort zählt jeder gefahrene Kilometer mit eigenen Sätzen, siehe Reisekosten-Pauschalen. Was eine Fahrt tatsächlich an Sprit kostet, zeigt die Spritkosten-Tabelle.

Was sich 2026 geändert hat

Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €, erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Seit 1. Januar 2026 gilt der höhere Satz ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025). Bei 5 km und 220 Tagen steigt die Pauschale damit von 330,00 € auf 418,00 €, bei 20 km von 1.320,00 € auf 1.672,00 €. Dasselbe gilt für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem ersten Kilometer und für jeden Arbeitstag, an dem Du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst.
Zählen Hin- und Rückweg?
Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung, einmal pro Arbeitstag. Bei 20 km Arbeitsweg sind das 20 × 0,38 € = 7,60 € pro Tag.
Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?
Ohne weitere Werbungskosten bei 220 Arbeitstagen ab 15 km, weil die Pauschale erst dann den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt. Hast Du weitere Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel oder Fortbildung, wirkt sie schon früher.
Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € auch für Autofahrer?
Nein. Wer mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fährt, bekommt die volle Pauschale ohne Obergrenze. Die Grenze gilt etwa für Bahn, Fahrrad und Mitfahrer in Fahrgemeinschaften.
Gibt es die Pendlerpauschale auch im Homeoffice?
Nicht für denselben Tag. Für Tage, an denen Du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht ins Büro fährst, gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 €, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Was bekommen Geringverdiener?
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, wirkt die Pauschale nicht. Dann kann für die Kilometer ab dem 21. eine Mobilitätsprämie von 14 % in Betracht kommen (§ 101 EStG); sie wird mit der Steuererklärung beantragt.

Quellen