Steuern · Stand:
Reisekosten-Pauschalen 2026: Verpflegung, Kilometergeld, Übernachtung
Für Dienstreisen im Inland gelten 2026 diese Pauschalen: 28 € Verpflegungsmehraufwand für jeden Tag mit 24 Stunden Abwesenheit, 14 € für An- und Abreisetag sowie für eintägige Reisen über 8 Stunden. Fahrten mit dem eigenen Pkw bringen 0,30 € je gefahrenem Kilometer, für eine Übernachtung darf der Arbeitgeber ohne Beleg 20 € steuerfrei erstatten.
Eine Reise von Montag bis Mittwoch ergibt 14 + 28 + 14 = 56,00 € Verpflegungspauschale. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird gekürzt: um 5,60 € je Frühstück und 11,20 € je Mittag- oder Abendessen.
- 24 Stunden abwesend
- 28,00 €
- An-/Abreisetag, über 8 Stunden
- 14,00 €
- Kilometergeld Pkw
- 0,30 € je km
- Übernachtung (Arbeitgeber)
- 20,00 € je Nacht
| Posten | Betrag (€) | Bezug | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Verpflegung: 24 Stunden abwesend | 28,00 | je Kalendertag | § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG |
| Verpflegung: An- und Abreisetag mit Übernachtung | 14,00 | je Tag | § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG |
| Verpflegung: eintägig, mehr als 8 Stunden | 14,00 | je Tag | § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG |
| Verpflegung: bis 8 Stunden | 0,00 | keine Pauschale | § 9 Abs. 4a EStG |
| Kürzung für gestelltes Frühstück | 5,60 | 20 % von 28 € | § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG |
| Kürzung für gestelltes Mittagessen | 11,20 | 40 % von 28 € | § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG |
| Kürzung für gestelltes Abendessen | 11,20 | 40 % von 28 € | § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG |
| Fahrtkosten mit dem Pkw | 0,30 | je gefahrenem km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 5 Abs. 2 BRKG |
| Fahrtkosten mit anderem motorbetriebenem Fahrzeug | 0,20 | je gefahrenem km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, § 5 Abs. 1 BRKG |
| Übernachtung: Erstattung durch den Arbeitgeber ohne Beleg | 20,00 | je Nacht im Inland | R 9.7 Abs. 3 LStR |
| Übernachtung: Werbungskosten | tatsächlich | nur mit Beleg | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG |
| Übernachtung im Fahrzeug des Arbeitgebers (z. B. Lkw) | 9,00 | je Kalendertag | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG |
Die Kürzungen gelten nur für Mahlzeiten, die der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter stellt, und berechnen sich immer von 28 € – auch am An- und Abreisetag.
| Reisetage | Übernachtungen | Verpflegung ohne Mahlzeiten (€) | mit Frühstück (€) | mit Frühstück und Abendessen (€) | Übernachtungspauschale (€) | Pauschalen gesamt bei eigener Unterkunft (€) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 0 | 14,00 | 14,00 | 14,00 | 0,00 | 14,00 |
| 2 | 1 | 28,00 | 22,40 | 11,20 | 20,00 | 48,00 |
| 3 | 2 | 56,00 | 44,80 | 22,40 | 40,00 | 96,00 |
| 4 | 3 | 84,00 | 67,20 | 33,60 | 60,00 | 144,00 |
| 5 | 4 | 112,00 | 89,60 | 44,80 | 80,00 | 192,00 |
| 6 | 5 | 140,00 | 112,00 | 56,00 | 100,00 | 240,00 |
| 7 | 6 | 168,00 | 134,40 | 67,20 | 120,00 | 288,00 |
| 8 | 7 | 196,00 | 156,80 | 78,40 | 140,00 | 336,00 |
| 9 | 8 | 224,00 | 179,20 | 89,60 | 160,00 | 384,00 |
| 10 | 9 | 252,00 | 201,60 | 100,80 | 180,00 | 432,00 |
| 14 | 13 | 364,00 | 291,20 | 145,60 | 260,00 | 624,00 |
Tag für Tag gerechnet: An- und Abreisetag 14 €, Zwischentage 28 €. „Mit Frühstück“: Frühstück nach jeder Übernachtung vom Arbeitgeber gestellt; „mit Frühstück und Abendessen“: zusätzlich ein Abendessen an jedem Abend vor einer Übernachtung. Eine Pauschale sinkt durch Kürzungen nicht unter 0 €. Die Übernachtungspauschale von 20 € darf der Arbeitgeber nur erstatten, wenn er die Unterkunft nicht selbst stellt – daher die letzte Spalte ohne Mahlzeitenkürzung. 1 Reisetag = eintägige Reise über 8 Stunden.
Inlandsreisen 2026, Werte aus der Tabelle darüber. Ein gestelltes Abendessen kostet 11,20 €, also 40 % der vollen Tagespauschale.
| Gefahrene Strecke (km) | Pkw: 0,30 € je km (€) | anderes motorbetriebenes Fahrzeug: 0,20 € je km (€) |
|---|---|---|
| 10 | 3,00 | 2,00 |
| 20 | 6,00 | 4,00 |
| 50 | 15,00 | 10,00 |
| 100 | 30,00 | 20,00 |
| 150 | 45,00 | 30,00 |
| 200 | 60,00 | 40,00 |
| 250 | 75,00 | 50,00 |
| 300 | 90,00 | 60,00 |
| 400 | 120,00 | 80,00 |
| 500 | 150,00 | 100,00 |
| 600 | 180,00 | 120,00 |
| 800 | 240,00 | 160,00 |
| 1.000 | 300,00 | 200,00 |
Gezählt wird jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg. Statt der Pauschale können auch die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs angesetzt werden.
Wann es die Verpflegungspauschale gibt
Die Pauschalen stehen Dir zu, wenn Du beruflich außerhalb Deiner Wohnung und Deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist (§ 9 Abs. 4a EStG). Gezählt wird die Abwesenheit von beidem. Bei mehrtägigen Reisen gibt es für An- und Abreisetag unabhängig von der Stundenzahl je 14 €, für jeden Tag dazwischen 28 €. Eintägige Termine bringen 14 €, wenn Du mehr als 8 Stunden weg bist; bis 8 Stunden gibt es nichts.
An derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte ist der Abzug auf die ersten drei Monate begrenzt. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt die Frist neu beginnen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bucht der Arbeitgeber das Hotel mit Frühstück oder lädt er zum Essen ein, wird die Pauschale gekürzt: um 20 % von 28 € für ein Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen. Die drei Tage von oben mit zwei Hotelfrühstücken ergeben 56,00 € − 2 × 5,60 € = 44,80 €. Bei einer fünftägigen Schulung mit Frühstück und Abendessen bleiben nur 44,80 € übrig.
Zahlst Du für die Mahlzeit selbst etwas, mindert das den Kürzungsbetrag. Erstattet der Arbeitgeber die Pauschalen steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG), kannst Du sie nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehen – zahlt er weniger, nur die Differenz.
Kilometergeld auf Dienstreisen
Für berufliche Fahrten außerhalb des Arbeitswegs gilt die höchste Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes: 0,30 € je Kilometer mit dem Pkw, 0,20 € mit anderen motorbetriebenen Fahrzeugen wie dem Motorrad. Anders als bei der Pendlerpauschale zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg. Zum Kunden in 250 km Entfernung und zurück sind das 500 km × 0,30 € = 150,00 €.
Für den täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt stattdessen die Pendlerpauschale mit 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke.
Übernachtungskosten
In der Steuererklärung zählen nur die tatsächlichen Übernachtungskosten laut Rechnung; ein enthaltenes Frühstück gehört zur Verpflegung, nicht zur Übernachtung. Die Pauschale von 20 € je Nacht im Inland ist allein für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber gedacht (R 9.7 Abs. 3 LStR). Sie ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt, und bei Übernachtung im Fahrzeug. Wer im Lkw oder einem anderen Fahrzeug des Arbeitgebers übernachtet, kann für die damit verbundenen Kosten pauschal 9 € je Kalendertag als Werbungskosten ansetzen, statt sie einzeln nachzuweisen.
Dauert eine Tätigkeit an derselben Stelle im Inland länger als 48 Monate, sind die Übernachtungskosten danach auf 1.000 € im Monat begrenzt.
Auslandsreisen
Für das Ausland legt das Bundesfinanzministerium Pauschalen je Land und teils je Stadt fest. Für 2026 gilt das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025: Für Österreich sind es zum Beispiel 50 € bzw. 33 € Verpflegung und 117 € Übernachtung, für Bern 82 € bzw. 55 € und 195 €. Für Länder, die nicht in der Liste stehen, gelten die Beträge für Luxemburg. Die Mahlzeitenkürzung richtet sich nach der vollen Tagespauschale des jeweiligen Landes.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?
Was gilt, wenn im Hotelpreis ein Frühstück enthalten ist?
Kann ich die 20-€-Übernachtungspauschale in der Steuererklärung ansetzen?
Wie viel Kilometergeld ist steuerfrei?
Wie lange gibt es die Verpflegungspauschale am selben Einsatzort?
Quellen
- § 9 EStG – Werbungskosten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, 5a, 5b und Abs. 4a)
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 16: Reisekostenvergütungen)
- § 5 BRKG – Wegstreckenentschädigung
- BMF, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026: R 9.7 LStR – Übernachtungskosten
- BMF, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026: Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten (Übersicht)
- BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025: Reisekosten bei Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 (PDF)