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Gewährleistung-Tabelle: Fristen nach BGB und Unterschied zur Garantie

Kaufst Du als Verbraucher bei einem Händler, haftet er zwei Jahre ab Lieferung für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei gebrauchter Ware darf er die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er Dich vorher eigens darauf hinweist. Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er von Anfang an da war (§ 477 BGB). Für Bauwerke gelten fünf Jahre, für bestimmte Rechtsmängel 30 Jahre.

Die Garantie ist etwas anderes: ein freiwilliges Versprechen, das zur gesetzlichen Gewährleistung hinzukommt. Die Tabellen zeigen alle Fristen, Rechenbeispiele und den Vergleich.

Neue Ware
2 Jahre ab Lieferung
Gebrauchte Ware
mind. 1 Jahr
Beweislastumkehr
1 Jahr
Bauwerk
5 Jahre
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Verjährungsfristen der Mängelansprüche (Gewährleistung) nach BGB14 Zeilen
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FallFrist (Jahre)BesonderheitBeginnRechtsgrundlage (BGB)
Neue Ware vom Händler (Verbrauchsgüterkauf)2nicht verkürzbarAblieferung§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; § 476 Abs. 2
Gebrauchte Ware vom Händler1nur, wenn Du vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen wurdest und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist; sonst 2 JahreAblieferung§ 476 Abs. 2
Kauf vom Händler, Mangel durch Reparatur behoben (Kaufvertrag ab 31.07.2026)3die ursprüngliche Frist verlängert sich einmalig um 12 MonateAblieferung§ 475e Abs. 5
Kauf von Privat2Ausschluss möglich („gekauft wie gesehen“), außer bei Arglist oder GarantieAblieferung§ 438; § 444
Kauf unter Unternehmern2vertraglich änderbar, in AGB nur eingeschränkt; Ware unverzüglich prüfen und Mängel rügen (§ 377 HGB)Ablieferung§ 438
Baustoffe, die in ein Bauwerk eingebaut wurden und dessen Mangel verursacht haben5–Ablieferung§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b
Bauwerk (z. B. Hauskauf)5–Übergabe§ 438 Abs. 1 Nr. 2 a, Abs. 2
Rechtsmangel: Ein Dritter kann die Sache aufgrund seines Rechts herausverlangen, oder ein Recht ist im Grundbuch eingetragen30–Ablieferung bzw. Übergabe§ 438 Abs. 1 Nr. 1
Mangel arglistig verschwiegen3regelmäßige Verjährung; bei Bauwerken nicht vor Ablauf von 5 JahrenSchluss des Jahres, in dem Du davon erfährst§ 438 Abs. 3; §§ 195, 199
Digitale Produkte (App, Software, Streaming)2bei dauerhafter Bereitstellung mindestens 12 Monate nach deren EndeBereitstellung§ 327j
Werkvertrag: Herstellung, Reparatur oder Wartung einer Sache2–Abnahme§ 634a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Werkvertrag: Bauwerk, auch Planung und Bauüberwachung5–Abnahme§ 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
Werkvertrag: sonstige Werke3regelmäßige VerjährungSchluss des Jahres, in dem Du davon erfährst§ 634a Abs. 1 Nr. 3; §§ 195, 199
Herstellergarantie–Dauer und Umfang nach den Garantiebedingungenlaut Garantie§§ 443, 479

„Gewährleistung“ ist der Alltagsbegriff, das Gesetz spricht von Mängelansprüchen. Die Fristen gelten für Nacherfüllung und Schadensersatz; Rücktritt und Minderung sind unwirksam, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Verkäufer sich darauf beruft (§ 438 Abs. 4 und 5, § 218 BGB).

Verjährungsfrist der Mängelansprüche in Jahren
Verjährungsfrist der Mängelansprüche in JahrenNeue Ware vom Händler: 2 Jahre; Gebrauchte Ware (verkürzt): 1 Jahre; Nach Reparatur (Kauf ab 31.07.2026): 3 Jahre; Kauf von Privat: 2 Jahre; Kauf unter Unternehmern: 2 Jahre; Baustoffe für ein Bauwerk: 5 Jahre; Bauwerk (Kauf): 5 Jahre; Arglist (ab Jahresende): 3 Jahre; Digitale Produkte: 2 Jahre; Werk: Sache herstellen, reparieren: 2 Jahre; Werk: Bauwerk: 5 Jahre; Werk: sonstige (ab Jahresende): 3 Jahre012345Neue Ware vom Händler2 JahreGebrauchte Ware (verkürzt)1 JahreNach Reparatur (Kauf ab 31.07.202…3 JahreKauf von Privat2 JahreKauf unter Unternehmern2 JahreBaustoffe für ein Bauwerk5 JahreBauwerk (Kauf)5 JahreArglist (ab Jahresende)3 JahreDigitale Produkte2 JahreWerk: Sache herstellen, reparieren2 JahreWerk: Bauwerk5 JahreWerk: sonstige (ab Jahresende)3 Jahre

Nicht dargestellt: Rechtsmängel mit 30 Jahren und Garantien ohne gesetzliche Frist. „Ab Jahresende“: Die drei Jahre beginnen mit dem Schluss des Jahres, in dem Du vom Mangel erfährst.

Rechenbeispiele: Fristende je Liefertag und Stand am 17.10.202611 Zeilen
Ware erhalten amBeweislastumkehr bisGebrauchte Ware, auf 1 Jahr verkürzt: bisNeue Ware (2 Jahre): bisBauwerk oder Baustoff (5 Jahre): bisStand 17.10.2026 (neue Ware)
01.04.202401.04.202501.04.202501.04.202601.04.2029verjährt
01.07.202401.07.202501.07.202501.07.202601.07.2029abgelaufen, außer der Mangel zeigte sich ab 17.06.2026
18.10.202418.10.202518.10.202518.10.202618.10.2029läuft, Nachweis liegt bei Dir
15.01.202515.01.202615.01.202615.01.202715.01.2030läuft, Nachweis liegt bei Dir
01.04.202501.04.202601.04.202601.04.202701.04.2030läuft, Nachweis liegt bei Dir
01.07.202501.07.202601.07.202601.07.202701.07.2030läuft, Nachweis liegt bei Dir
17.10.202517.10.202617.10.202617.10.202717.10.2030läuft, Mangel wird vermutet
15.01.202615.01.202715.01.202715.01.202815.01.2031läuft, Mangel wird vermutet
01.04.202601.04.202701.04.202701.04.202801.04.2031läuft, Mangel wird vermutet
01.07.202601.07.202701.07.202701.07.202801.07.2031läuft, Mangel wird vermutet
17.10.202617.10.202717.10.202717.10.202817.10.2031läuft, Mangel wird vermutet

Fristende nach §§ 187, 188 BGB: gleicher Tag im Zieljahr, fehlt er (29. Februar), der Monatsletzte. Grün: Der Mangel wird zu Deinen Gunsten vermutet. Gelb: Du musst beweisen, dass er schon bei Übergabe da war; nach Ablauf der Frist nur, wenn er sich in den letzten vier Monaten gezeigt hat (§ 475e Abs. 3). Ohne Verlängerung durch eine Reparatur gerechnet.

Restlaufzeit der Gewährleistung für neue Ware am 17.10.2026
Restlaufzeit der Gewährleistung für neue Ware am 17.10.202601.04.24: 0 Tage; 01.07.24: 0 Tage; 18.10.24: 1 Tage; 15.01.25: 90 Tage; 01.04.25: 166 Tage; 01.07.25: 257 Tage; 17.10.25: 365 Tage; 15.01.26: 455 Tage; 01.04.26: 532 Tage; 01.07.26: 623 Tage; 17.10.26: 731 Tage0200400600800001.04.24001.07.24118.10.249015.01.2516601.04.2525701.07.2536517.10.2545515.01.2653201.04.2662301.07.2673117.10.26Tage

Beschriftung: Liefertag. 0 Tage = die Zweijahresfrist ist abgelaufen.

Gewährleistung und Garantie im Vergleich8 Zeilen
MerkmalGewährleistung (Mängelhaftung)Garantie
GrundlageGesetz (§§ 437 ff. BGB)freiwilliges Versprechen (§ 443 BGB)
Anspruch gegenVerkäuferGarantiegeber: Hersteller, Händler oder ein Dritter
Dauer2 Jahre ab Lieferung, gebrauchte Ware vom Händler mindestens 1 Jahrlaut Garantiebedingungen
Was ist abgedeckt?Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden warenwas die Garantie verspricht, z. B. Haltbarkeit für eine bestimmte Zeit
Beweislastim ersten Jahr wird der Mangel vermutet, danach musst Du ihn beweisenbei einer Haltbarkeitsgarantie wird der Garantiefall während der Laufzeit vermutet
RechteReparatur oder neue Ware, dann Rücktritt, Minderung oder Schadensersatzlaut Garantie; bei Haltbarkeitsgarantie des Herstellers mindestens Nacherfüllung
Kosten für Dichkeine – Transport, Arbeit und Material trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2)laut Garantiebedingungen
Ausschluss möglich?beim Kauf vom Händler nein, unter Privatleuten jaBedingungen frei gestaltbar, gesetzliche Rechte bleiben unberührt

So rechnest Du die Frist aus

Die Frist beginnt mit der Ablieferung, also dem Tag, an dem Du die Ware bekommst; bei Grundstücken mit der Übergabe (§ 438 Abs. 2 BGB). Sie endet zwei Jahre später am Tag mit derselben Zahl. Gibt es diesen Tag nicht, endet sie am Monatsletzten: Eine Lieferung am 29.02.2028 ist bis 28.02.2030 abgesichert.

Beim Kauf vom Händler verlängern zwei Regeln die Frist. Zeigt sich ein Mangel kurz vor Ablauf, verjähren Deine Ansprüche frühestens vier Monate danach (§ 475e Abs. 3 BGB). Beispiel: Lieferung am 17.10.2026, die zwei Jahre enden am 17.10.2028. Zeigt sich der Defekt am 20.09.2028, hast Du bis 20.01.2029 Zeit. Und für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 gilt: Wird der Mangel durch eine Reparatur behoben, verlängert sich die ursprüngliche Frist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).

Beweislastumkehr: Was im ersten Jahr gilt

Beim Kauf vom Händler wird ein Mangel, der sich innerhalb eines Jahres nach der Übergabe zeigt, als von Anfang an vorhanden vermutet (§ 477 BGB). Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen, etwa einen Bedienfehler. Das eine Jahr gilt für Kaufverträge seit dem 1. Januar 2022, vorher waren es sechs Monate. Beim Kauf eines lebenden Tiers bleibt es bei sechs Monaten; bei Geräten mit dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen gilt die Vermutung für diese Elemente mindestens zwei Jahre.

Nach dem ersten Jahr läuft die Gewährleistung weiter, aber Du musst beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand – oft nur mit einem Gutachten. Die zweite Tabelle zeigt, in welcher Phase Käufe aus den letzten Jahren gerade sind.

Gebrauchte Ware und Kauf von Privat

Händler dürfen die Frist für gebrauchte Ware auf ein Jahr verkürzen, aber nur, wenn sie Dich vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen haben und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Ganz ausschließen dürfen sie die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht.

Unter Privatleuten ist ein Ausschluss erlaubt, etwa mit „gekauft wie gesehen“. Er schützt den Verkäufer aber nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert hat (§ 444 BGB).

Handwerker und andere Werkverträge

Lässt Du etwas herstellen, reparieren oder warten, gilt Werkvertragsrecht. Die Frist beträgt zwei Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, jeweils ab der Abnahme (§ 634a BGB). Mit der Abnahme erkennst Du das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß an. Für sonstige Werke gilt die regelmäßige Verjährung: drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Du vom Mangel erfährst (§§ 195, 199 BGB).

Gewährleistung oder Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich und richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Garantie gibt der Hersteller, der Händler oder ein Dritter freiwillig und zu eigenen Bedingungen (§ 443 BGB). Sie kann länger laufen oder mehr abdecken, aber auch weniger. Deine gesetzlichen Rechte bleiben daneben bestehen, Du kannst Dich also an den Händler oder an den Garantiegeber wenden.

Beim Kauf als Verbraucher muss die Garantieerklärung verständlich sein, spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen und darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Rechte kostenlos und unberührt bleiben (§ 479 BGB). Wie lange Du einen Onlinekauf ohne Mangel zurückgeben kannst, steht in der Widerrufsfrist-Tabelle.

Häufige Fragen

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?
Zwei Jahre ab Lieferung bei neuen Sachen. Bei gebrauchter Ware vom Händler mindestens ein Jahr, wenn die Verkürzung wirksam vereinbart wurde, bei Bauwerken fünf Jahre.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt gegenüber dem Verkäufer. Die Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen, meist des Herstellers, mit eigenen Bedingungen. Beide bestehen nebeneinander.
Habe ich nach einem Jahr noch Gewährleistung?
Ja, bis zum Ende des zweiten Jahres. Ab dann musst Du aber beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.
Was kann ich bei einem Mangel verlangen?
Zuerst Nacherfüllung: Reparatur oder neue Ware, grundsätzlich nach Deiner Wahl und für Dich kostenlos (§ 439 BGB). Scheitert das, kannst Du zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen.
Brauche ich den Kassenbon?
Du musst Kauf und Lieferdatum nachweisen können. Einen bestimmten Beleg schreibt das Gesetz nicht vor; auch Rechnung, Bestellbestätigung oder Kontoauszug helfen.

Quellen