Steuern · Stand:
Grunderwerbsteuer-Tabelle 2026: Sätze aller Bundesländer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. Der Durchschnitt der 16 Länder liegt bei 5,56 %. Für eine Immobilie für 400.000 € zahlst Du in Bayern 14.000 €, in den teuersten Ländern 26.000 €.
Die Tabelle zeigt alle Sätze mit Stand Oktober 2026 und die fertig berechnete Steuer für Kaufpreise von 200.000 bis 800.000 €. Zuletzt geändert haben Bremen (Juli 2025), Thüringen (2024), Hamburg und Sachsen (2023).
- Niedrigster Satz
- 3,5 % (Bayern)
- Höchster Satz
- 6,5 % (4 Länder)
- Durchschnitt 2026
- 5,56 %
- Freigrenze
- 2.500 €
| Bundesland | Steuersatz (%) | 200.000 € | 300.000 € | 400.000 € | 500.000 € | 600.000 € | 700.000 € | 800.000 € |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 25.000 | 30.000 | 35.000 | 40.000 |
| Bayern | 3,5 | 7.000 | 10.500 | 14.000 | 17.500 | 21.000 | 24.500 | 28.000 |
| Berlin | 6,0 | 12.000 | 18.000 | 24.000 | 30.000 | 36.000 | 42.000 | 48.000 |
| Brandenburg | 6,5 | 13.000 | 19.500 | 26.000 | 32.500 | 39.000 | 45.500 | 52.000 |
| Bremen | 5,5 | 11.000 | 16.500 | 22.000 | 27.500 | 33.000 | 38.500 | 44.000 |
| Hamburg | 5,5 | 11.000 | 16.500 | 22.000 | 27.500 | 33.000 | 38.500 | 44.000 |
| Hessen | 6,0 | 12.000 | 18.000 | 24.000 | 30.000 | 36.000 | 42.000 | 48.000 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 | 12.000 | 18.000 | 24.000 | 30.000 | 36.000 | 42.000 | 48.000 |
| Niedersachsen | 5,0 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 25.000 | 30.000 | 35.000 | 40.000 |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 | 13.000 | 19.500 | 26.000 | 32.500 | 39.000 | 45.500 | 52.000 |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 25.000 | 30.000 | 35.000 | 40.000 |
| Saarland | 6,5 | 13.000 | 19.500 | 26.000 | 32.500 | 39.000 | 45.500 | 52.000 |
| Sachsen | 5,5 | 11.000 | 16.500 | 22.000 | 27.500 | 33.000 | 38.500 | 44.000 |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 25.000 | 30.000 | 35.000 | 40.000 |
| Schleswig-Holstein | 6,5 | 13.000 | 19.500 | 26.000 | 32.500 | 39.000 | 45.500 | 52.000 |
| Thüringen | 5,0 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 25.000 | 30.000 | 35.000 | 40.000 |
Stand: Oktober 2026. Steuer = Kaufpreis × Steuersatz, auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG). Maßgeblich ist der Satz, der gilt, wenn der Kaufvertrag beurkundet wird.
Absteigend sortiert, Stand Oktober 2026. Durchschnitt der 16 Länder: 5,56 %.
| Bundesland | gilt für Erwerbe ab | Satz vorher (%) | Satz seitdem (%) | Mehr/weniger bei 400.000 € (€) |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg | 01.01.2023 | 4,5 | 5,5 | +4.000 |
| Sachsen | 01.01.2023 | 3,5 | 5,5 | +8.000 |
| Thüringen | 01.01.2024 | 6,5 | 5,0 | −6.000 |
| Bremen | 01.07.2025 | 5,0 | 5,5 | +2.000 |
Thüringen hat als erstes Land den Satz gesenkt. Weitere Änderungen gab es von 2023 bis Oktober 2026 nicht; Bayern erhebt den bundesgesetzlichen Satz von 3,5 %.
| Posten | Anteil am Kaufpreis (%) | von (€) | bis (€) | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 – 6,5 | 14.000 | 26.000 | je nach Bundesland, gesetzlich festgelegt |
| Notar | 1,0 – 1,5 | 4.000 | 6.000 | Näherungswert; Gebühren nach GNotKG, mit Grundschuld für die Finanzierung |
| Grundbuchamt | ca. 0,5 | 2.000 | 2.000 | Näherungswert; Eigentumsumschreibung und Grundschuld |
| Makler (Anteil Käufer) | 0,0 – 3,57 | 0 | 14.280 | Näherungswert inkl. 19 % USt; nur wenn ein Makler beteiligt ist |
| Summe | 5,0 – 12,1 | 20.000 | 48.280 | ohne Makler: 5,0 bis 8,5 % |
Nur die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich fest. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Kaufpreis und von der Höhe der Grundschuld ab, die Maklerprovision wird frei vereinbart und ist regional verschieden.
So berechnest Du die Grunderwerbsteuer
Die Rechnung ist einfach: Kaufpreis mal Steuersatz, das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet.
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslands
Für eine Wohnung für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen sind das 300.000 × 6,5 % = 19.500 €, in Niedersachsen mit 5 % 15.000 € und in Bayern 10.500 €. Zwischen dem günstigsten und den teuersten Ländern liegen bei 400.000 € Kaufpreis 12.000 €.
Steuerpflichtig ist die gesamte Gegenleistung (§ 9 GrEStG): der Kaufpreis plus Leistungen, die Du zusätzlich übernimmst, etwa Schulden des Verkäufers. Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder eine gebrauchte Einbauküche gehören nicht zum Grundstück. Ein angemessener Preis dafür kann im Vertrag gesondert ausgewiesen werden und mindert dann die Steuer. Kaufst Du ein Grundstück und lässt vom selben Anbieter darauf bauen, kann das Finanzamt die Baukosten mit einbeziehen.
Warum jedes Bundesland einen anderen Satz hat
Das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes sieht 3,5 % vor (§ 11 GrEStG). Seit 2006 dürfen die Länder den Satz aber selbst bestimmen (Art. 105 Abs. 2a GG). Die Einnahmen stehen ihnen zu, und alle außer Bayern haben den Satz inzwischen angehoben. Zuletzt haben Hamburg und Sachsen 2023 auf 5,5 % erhöht, Bremen im Juli 2025 ebenfalls auf 5,5 %. Thüringen hat 2024 als einziges Land gesenkt, von 6,5 auf 5 %.
Einen Freibetrag für den ersten Kauf eines selbst genutzten Eigenheims gibt es bislang in keinem Land, dafür fehlt die Grundlage im Bundesrecht. Hessen zahlt stattdessen Ersterwerbern über das Hessengeld einen Zuschuss von bis zu 10.000 € je Käufer (höchstens 20.000 €) plus 5.000 € je Kind, begrenzt auf die gezahlte Steuer.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
§ 3 GrEStG nimmt einige Fälle von der Steuer aus:
- Kaufpreise bis 2.500 € (Freigrenze – darüber ist der volle Preis steuerpflichtig),
- Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung – hier greift gegebenenfalls die Erbschaft- und Schenkungsteuer,
- Käufe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sowie bei der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung,
- Käufe von Verwandten in gerader Linie, etwa von Eltern oder Großeltern; Stiefkinder und die Ehegatten der Kinder sind gleichgestellt.
Geschwister sind nicht befreit. Kauft ein Bruder der Schwester ihren Anteil am Elternhaus ab, fällt Grunderwerbsteuer an – es sei denn, es geht um die Teilung eines gemeinsam geerbten Nachlasses.
Kaufnebenkosten: mit 5 bis 12 % rechnen
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuchamt. Als Faustwert für beides zusammen gelten 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Ist ein Makler beteiligt, zahlst Du beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses höchstens die Hälfte der Provision, wenn der Verkäufer ihn beauftragt hat (§§ 656c, 656d BGB). Insgesamt summieren sich die Nebenkosten je nach Land und Makler auf etwa 5,0 bis 12,1 % des Kaufpreises. Banken finanzieren diese Kosten meist nicht mit, sie sollten aus dem Eigenkapital kommen.
Ablauf: vom Notartermin zum Grundbuch
Die Steuer entsteht mit dem Kaufvertrag. Der Notar zeigt den Vertrag dem Finanzamt an, das den Steuerbescheid schickt. Bezahlen musst Du einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG). Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die Du nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst. Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer gemeinsam; im Kaufvertrag übernimmt üblicherweise der Käufer die Steuer.
Häufige Fragen
Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer?
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 300.000 €?
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich ein Haus von meinen Eltern kaufe?
Kann ich Grunderwerbsteuer sparen?
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Quellen
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung
- § 3 GrEStG – Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
- § 9 GrEStG – Gegenleistung
- § 13 GrEStG – Steuerschuldner
- § 15 GrEStG – Fälligkeit
- Art. 105 GG – Gesetzgebungskompetenz, Abs. 2a: Steuersatz der Grunderwerbsteuer
- Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz (REVOSax)
- Serviceportal Bremen: Grunderwerbsteuer (5,5 % ab 1. Juli 2025)
- hamburg.de: Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit
- Thüringer Finanzministerium: Bilanz der Finanzämter 2024 (Senkung auf 5 %)
- Hessisches Ministerium der Finanzen: Hessengeld
- § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
- § 656d BGB – Vereinbarungen über die Maklerkosten