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Grunderwerbsteuer-Tabelle 2026: Sätze aller Bundesländer

Die Grunderwerbsteuer beträgt 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. Der Durchschnitt der 16 Länder liegt bei 5,56 %. Für eine Immobilie für 400.000 € zahlst Du in Bayern 14.000 €, in den teuersten Ländern 26.000 €.

Die Tabelle zeigt alle Sätze mit Stand Oktober 2026 und die fertig berechnete Steuer für Kaufpreise von 200.000 bis 800.000 €. Zuletzt geändert haben Bremen (Juli 2025), Thüringen (2024), Hamburg und Sachsen (2023).

Niedrigster Satz
3,5 % (Bayern)
Höchster Satz
6,5 % (4 Länder)
Durchschnitt 2026
5,56 %
Freigrenze
2.500 €
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Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland: Steuersatz und Steuer in Euro je Kaufpreis16 Zeilen
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BundeslandSteuersatz (%)200.000 €300.000 €400.000 €500.000 €600.000 €700.000 €800.000 €
Baden-Württemberg5,010.00015.00020.00025.00030.00035.00040.000
Bayern3,57.00010.50014.00017.50021.00024.50028.000
Berlin6,012.00018.00024.00030.00036.00042.00048.000
Brandenburg6,513.00019.50026.00032.50039.00045.50052.000
Bremen5,511.00016.50022.00027.50033.00038.50044.000
Hamburg5,511.00016.50022.00027.50033.00038.50044.000
Hessen6,012.00018.00024.00030.00036.00042.00048.000
Mecklenburg-Vorpommern6,012.00018.00024.00030.00036.00042.00048.000
Niedersachsen5,010.00015.00020.00025.00030.00035.00040.000
Nordrhein-Westfalen6,513.00019.50026.00032.50039.00045.50052.000
Rheinland-Pfalz5,010.00015.00020.00025.00030.00035.00040.000
Saarland6,513.00019.50026.00032.50039.00045.50052.000
Sachsen5,511.00016.50022.00027.50033.00038.50044.000
Sachsen-Anhalt5,010.00015.00020.00025.00030.00035.00040.000
Schleswig-Holstein6,513.00019.50026.00032.50039.00045.50052.000
Thüringen5,010.00015.00020.00025.00030.00035.00040.000

Stand: Oktober 2026. Steuer = Kaufpreis × Steuersatz, auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG). Maßgeblich ist der Satz, der gilt, wenn der Kaufvertrag beurkundet wird.

Grunderwerbsteuersatz nach Bundesland 2026
Grunderwerbsteuersatz nach Bundesland 2026Brandenburg: 6,5 %; Nordrhein-Westfalen: 6,5 %; Saarland: 6,5 %; Schleswig-Holstein: 6,5 %; Berlin: 6 %; Hessen: 6 %; Mecklenburg-Vorpommern: 6 %; Bremen: 5,5 %; Hamburg: 5,5 %; Sachsen: 5,5 %; Baden-Württemberg: 5 %; Niedersachsen: 5 %; Rheinland-Pfalz: 5 %; Sachsen-Anhalt: 5 %; Thüringen: 5 %; Bayern: 3,5 %02468Brandenburg6,5 %Nordrhein-Westfalen6,5 %Saarland6,5 %Schleswig-Holstein6,5 %Berlin6 %Hessen6 %Mecklenburg-Vorpommern6 %Bremen5,5 %Hamburg5,5 %Sachsen5,5 %Baden-Württemberg5 %Niedersachsen5 %Rheinland-Pfalz5 %Sachsen-Anhalt5 %Thüringen5 %Bayern3,5 %

Absteigend sortiert, Stand Oktober 2026. Durchschnitt der 16 Länder: 5,56 %.

Änderungen der Grunderwerbsteuersätze 2023 bis 20264 Zeilen
Bundeslandgilt für Erwerbe abSatz vorher (%)Satz seitdem (%)Mehr/weniger bei 400.000 € (€)
Hamburg01.01.20234,55,5+4.000
Sachsen01.01.20233,55,5+8.000
Thüringen01.01.20246,55,0−6.000
Bremen01.07.20255,05,5+2.000

Thüringen hat als erstes Land den Satz gesenkt. Weitere Änderungen gab es von 2023 bis Oktober 2026 nicht; Bayern erhebt den bundesgesetzlichen Satz von 3,5 %.

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf für 400.000 € Kaufpreis (Spanne)5 Zeilen
PostenAnteil am Kaufpreis (%)von (€)bis (€)Hinweis
Grunderwerbsteuer3,5 – 6,514.00026.000je nach Bundesland, gesetzlich festgelegt
Notar1,0 – 1,54.0006.000Näherungswert; Gebühren nach GNotKG, mit Grundschuld für die Finanzierung
Grundbuchamtca. 0,52.0002.000Näherungswert; Eigentumsumschreibung und Grundschuld
Makler (Anteil Käufer)0,0 – 3,57014.280Näherungswert inkl. 19 % USt; nur wenn ein Makler beteiligt ist
Summe5,0 – 12,120.00048.280ohne Makler: 5,0 bis 8,5 %

Nur die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich fest. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Kaufpreis und von der Höhe der Grundschuld ab, die Maklerprovision wird frei vereinbart und ist regional verschieden.

So berechnest Du die Grunderwerbsteuer

Die Rechnung ist einfach: Kaufpreis mal Steuersatz, das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet.

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslands

Für eine Wohnung für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen sind das 300.000 × 6,5 % = 19.500 €, in Niedersachsen mit 5 % 15.000 € und in Bayern 10.500 €. Zwischen dem günstigsten und den teuersten Ländern liegen bei 400.000 € Kaufpreis 12.000 €.

Steuerpflichtig ist die gesamte Gegenleistung (§ 9 GrEStG): der Kaufpreis plus Leistungen, die Du zusätzlich übernimmst, etwa Schulden des Verkäufers. Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder eine gebrauchte Einbauküche gehören nicht zum Grundstück. Ein angemessener Preis dafür kann im Vertrag gesondert ausgewiesen werden und mindert dann die Steuer. Kaufst Du ein Grundstück und lässt vom selben Anbieter darauf bauen, kann das Finanzamt die Baukosten mit einbeziehen.

Warum jedes Bundesland einen anderen Satz hat

Das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes sieht 3,5 % vor (§ 11 GrEStG). Seit 2006 dürfen die Länder den Satz aber selbst bestimmen (Art. 105 Abs. 2a GG). Die Einnahmen stehen ihnen zu, und alle außer Bayern haben den Satz inzwischen angehoben. Zuletzt haben Hamburg und Sachsen 2023 auf 5,5 % erhöht, Bremen im Juli 2025 ebenfalls auf 5,5 %. Thüringen hat 2024 als einziges Land gesenkt, von 6,5 auf 5 %.

Einen Freibetrag für den ersten Kauf eines selbst genutzten Eigenheims gibt es bislang in keinem Land, dafür fehlt die Grundlage im Bundesrecht. Hessen zahlt stattdessen Ersterwerbern über das Hessengeld einen Zuschuss von bis zu 10.000 € je Käufer (höchstens 20.000 €) plus 5.000 € je Kind, begrenzt auf die gezahlte Steuer.

Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt

§ 3 GrEStG nimmt einige Fälle von der Steuer aus:

  • Kaufpreise bis 2.500 € (Freigrenze – darüber ist der volle Preis steuerpflichtig),
  • Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung – hier greift gegebenenfalls die Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • Käufe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sowie bei der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung,
  • Käufe von Verwandten in gerader Linie, etwa von Eltern oder Großeltern; Stiefkinder und die Ehegatten der Kinder sind gleichgestellt.

Geschwister sind nicht befreit. Kauft ein Bruder der Schwester ihren Anteil am Elternhaus ab, fällt Grunderwerbsteuer an – es sei denn, es geht um die Teilung eines gemeinsam geerbten Nachlasses.

Kaufnebenkosten: mit 5 bis 12 % rechnen

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuchamt. Als Faustwert für beides zusammen gelten 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Ist ein Makler beteiligt, zahlst Du beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses höchstens die Hälfte der Provision, wenn der Verkäufer ihn beauftragt hat (§§ 656c, 656d BGB). Insgesamt summieren sich die Nebenkosten je nach Land und Makler auf etwa 5,0 bis 12,1 % des Kaufpreises. Banken finanzieren diese Kosten meist nicht mit, sie sollten aus dem Eigenkapital kommen.

Ablauf: vom Notartermin zum Grundbuch

Die Steuer entsteht mit dem Kaufvertrag. Der Notar zeigt den Vertrag dem Finanzamt an, das den Steuerbescheid schickt. Bezahlen musst Du einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG). Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die Du nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst. Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer gemeinsam; im Kaufvertrag übernimmt üblicherweise der Käufer die Steuer.

Häufige Fragen

Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer?
Bayern mit 3,5 %. Danach folgen mit 5 % Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am höchsten ist sie mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 300.000 €?
Zwischen 10.500 € in Bayern und 19.500 € in den Ländern mit 6,5 %. Bei 5 % sind es 15.000 €, bei 6 % 18.000 €.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich ein Haus von meinen Eltern kaufe?
Nein. Käufe zwischen Verwandten in gerader Linie – Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel – sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG befreit, ebenso Käufe zwischen Ehegatten. Geschwister müssen dagegen zahlen.
Kann ich Grunderwerbsteuer sparen?
Teilweise: Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Möbel oder eine Einbauküche kannst Du mit einem realistischen Preis gesondert im Vertrag ausweisen. In Hessen gibt es für den ersten Kauf eines Eigenheims das Hessengeld. Ein allgemeiner Freibetrag für Erstkäufer existiert nicht.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie gehört sie zu den Anschaffungskosten und wirkt sich über die Abschreibung auf den Gebäudeanteil aus.

Quellen