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Nebenkosten-Tabelle: Betriebskosten pro m² nach Kostenart

Mieter zahlen im Durchschnitt 2,67 € Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat. Das zeigt der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024, die aktuellste Ausgabe. Fallen alle Kostenarten an, sind es bis zu 3,68 €. Größter Posten sind Heizung und Warmwasser mit 1,32 € je m².

Für eine 70-m²-Wohnung bedeutet der Durchschnitt 186,90 € im Monat oder 2.242,80 € im Jahr. Die Tabellen zeigen die Werte je Kostenart und für Wohnungen von 50 bis 120 m².

Durchschnitt 2024
2,67 € je m²
Alle Kostenarten
3,68 € je m²
Heizung und Warmwasser
1,32 € je m²
80 m² im Jahr (Ø)
2.563 €
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Betriebskosten nach Kostenart: Durchschnitt 2024 je Quadratmeter18 Zeilen
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Kostenart§ 2 BetrKV Nr.€ je m² und Monat€ je m² und Jahrbei 80 m² im Jahr (€)
Heizung und Warmwasser4–61,3215,841.267,20
Hauswart (übernimmt Reinigung/Garten)140,374,44355,20
Sach- und Haftpflichtversicherung130,313,72297,60
Wasser und Abwasser2, 30,293,48278,40
Hauswart (Reinigung/Garten separat)140,212,52201,60
Gebäudereinigung90,212,52201,60
Aufzug70,202,40192,00
Grundsteuer10,182,16172,80
Müllbeseitigung80,161,92153,60
Gartenpflege100,151,80144,00
Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen150,070,8467,20
Sonstige Betriebskosten170,070,8467,20
Beleuchtung (Allgemeinstrom)110,060,7257,60
Straßenreinigung80,040,4838,40
Schornsteinreinigung120,040,4838,40
Einrichtungen für die Wäschepflege16–––
Durchschnitt aller Abrechnungen–2,6732,042.563,20
Alle Kostenarten zusammen (laut DMB)–3,6844,163.532,80

Quelle der Werte je m² und Monat: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht am 18.12.2025). Jahres- und Wohnungswerte daraus berechnet. Heizung und Warmwasser schwanken zwischen 0,46 € und 2,18 € je m². Hauswart: höherer Wert, wenn der Hauswart Reinigung, Garten oder Winterdienst mit erledigt. Die Einzelwerte ergeben addiert nicht den Durchschnitt, weil nicht in jedem Haus jede Kostenart anfällt.

Betriebskosten je Kostenart in Euro pro m² und Monat (2024)
Betriebskosten je Kostenart in Euro pro m² und Monat (2024)Heizung und Warmwasser: 1,32 €; Hauswart (übernimmt Reinigung/Garten): 0,37 €; Sach- und Haftpflichtversicherung: 0,31 €; Wasser und Abwasser: 0,29 €; Hauswart (Reinigung/Garten separat): 0,21 €; Gebäudereinigung: 0,21 €; Aufzug: 0,2 €; Grundsteuer: 0,18 €; Müllbeseitigung: 0,16 €; Gartenpflege: 0,15 €; Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen: 0,07 €; Sonstige Betriebskosten: 0,07 €; Beleuchtung (Allgemeinstrom): 0,06 €; Straßenreinigung: 0,04 €; Schornsteinreinigung: 0,04 €0,00,51,01,5Heizung und Warmwasser1,32 €Hauswart (übernimmt Reinigung/Gar…0,37 €Sach- und Haftpflichtversicherung0,31 €Wasser und Abwasser0,29 €Hauswart (Reinigung/Garten separa…0,21 €Gebäudereinigung0,21 €Aufzug0,2 €Grundsteuer0,18 €Müllbeseitigung0,16 €Gartenpflege0,15 €Gemeinschaftsantenne und Kabelfer…0,07 €Sonstige Betriebskosten0,07 €Beleuchtung (Allgemeinstrom)0,06 €Straßenreinigung0,04 €Schornsteinreinigung0,04 €

Werte aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024. Heizung und Warmwasser machen rund 49 % des Durchschnitts von 2,67 € aus.

Nebenkosten nach Wohnfläche: Monats- und Jahreskosten15 Zeilen
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Wohnfläche (m²)Durchschnitt pro Monat (€)Durchschnitt pro Jahr (€)davon Heizung/Warmwasser pro Monat (€)alle Kostenarten pro Monat (€)alle Kostenarten pro Jahr (€)
50133,501.602,0066,00184,002.208,00
55146,851.762,2072,60202,402.428,80
60160,201.922,4079,20220,802.649,60
65173,552.082,6085,80239,202.870,40
70186,902.242,8092,40257,603.091,20
75200,252.403,0099,00276,003.312,00
80213,602.563,20105,60294,403.532,80
85226,952.723,40112,20312,803.753,60
90240,302.883,60118,80331,203.974,40
95253,653.043,80125,40349,604.195,20
100267,003.204,00132,00368,004.416,00
105280,353.364,20138,60386,404.636,80
110293,703.524,40145,20404,804.857,60
115307,053.684,60151,80423,205.078,40
120320,403.844,80158,40441,605.299,20

Berechnet mit 2,67 € (Durchschnitt), 1,32 € (Heizung und Warmwasser) und 3,68 € (alle Kostenarten) je m² und Monat.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten16 Zeilen
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KostenAuf Mieter umlegbarGrundlage
Grundsteuerja§ 2 Nr. 1 BetrKV
Wasser, Abwasser, Niederschlagswasserja§ 2 Nr. 2 und 3 BetrKV
Heizung und Warmwasser samt Wartung und Messdienstja§ 2 Nr. 4–6 BetrKV
Aufzug: Strom, Prüfung, Reinigung, Notrufja§ 2 Nr. 7 BetrKV
Reparatur des Aufzugsnein§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Müllabfuhr und Straßenreinigungja§ 2 Nr. 8 BetrKV
Container für Bauschutt nach einem Umbauneinkeine laufenden Kosten (§ 1 Abs. 1 BetrKV)
Hauswart: Reinigung, Gartenpflege, Bedienung der Heizungja§ 2 Nr. 14 BetrKV
Hauswart: Reparaturen und Verwaltungsarbeitennein§ 1 Abs. 2 BetrKV
Gebäude-, Elementarschaden- und Haftpflichtversicherungja§ 2 Nr. 13 BetrKV
Rechtsschutz- und Hausratversicherung des Vermietersneinnicht in § 2 Nr. 13 BetrKV
Kabelfernsehen, Nutzungsentgelt für Antennennein, seit 1. Juli 2024§ 2 Nr. 15 a und b BetrKV
Glasfaser-Bereitstellungsentgeltja, unter Bedingungen§ 2 Nr. 15 c BetrKV, § 556 Abs. 3a BGB
Hausverwaltung, Verwaltungsarbeit des Vermietersnein§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Instandhaltung und Reparaturennein§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Sonstige, z. B. Dachrinnenreinigung, Prüfung der Feuerlöscherja, wenn im Mietvertrag genannt§ 2 Nr. 17 BetrKV

Umlegbar nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB).

So liest Du die Tabelle

Die Werte gelten je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Multiplizier sie mit Deiner Wohnfläche, dann mit 12 für das Jahr:

Nebenkosten pro Jahr = Wohnfläche × Wert je m² × 12

Der Durchschnitt von 2,67 € ist ein Mittel über viele Häuser. Die Summe aller Kostenarten liegt höher, weil längst nicht jedes Haus einen Aufzug, einen Hauswart oder einen Garten hat. Wohnst Du im Altbau ohne Aufzug, sind Werte unter dem Durchschnitt normal; im Neubau mit Tiefgarage, Aufzug und Hausmeisterservice eher darüber.

Was zu den Betriebskosten gehört

Welche Kosten der Vermieter umlegen darf, regelt abschließend die Betriebskostenverordnung: 17 Positionen von der Grundsteuer über Wasser, Heizung, Aufzug und Müllabfuhr bis zu den „sonstigen Betriebskosten“ (§ 2 BetrKV). Gemeint sind laufende Kosten des Gebäudes. Umlegen darf der Vermieter sie nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB) – als Pauschale oder als monatliche Vorauszahlung, die einmal im Jahr abgerechnet wird. Sonstige Betriebskosten müssen im Vertrag einzeln benannt sein.

Was nicht umgelegt werden darf

Nicht zu den Betriebskosten gehören Verwaltungskosten sowie Kosten für Instandhaltung und Reparaturen (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Repariert der Hausmeister etwas, darf dieser Teil seiner Arbeit nicht in der Abrechnung stehen. Auch die Rechtsschutz- oder Hausratversicherung des Vermieters zahlt der Mieter nicht.

Seit 1. Juli 2024 dürfen Gebühren für Kabelfernsehen und Antennen-Nutzungsentgelte nicht mehr umgelegt werden. Deshalb ist der Wert für Antenne und Kabel 2024 deutlich gesunken und dürfte künftig weitgehend entfallen. Umlegbar bleibt unter Bedingungen ein Bereitstellungsentgelt für eine Glasfaser-Verteilanlage im Haus, wenn Du Deinen Anbieter frei wählen kannst.

Heizkosten: der größte Posten

Heizung und Warmwasser machen mit 1,32 € rund 49 % der durchschnittlichen Betriebskosten aus. Die Spanne reicht von 0,46 € bis 2,18 € je m², je nach Energieträger, Preis und Zustand des Gebäudes. Bei zentraler Heizung müssen 50 bis 70 % der Kosten nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden (§ 7 HeizkostenV), der Rest nach Fläche. Was Heizen bei verschiedenen Energieträgern kostet, zeigt die Heizkosten-Tabelle.

Abrechnung prüfen

Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Dir sein; danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Einwände hast Du ebenfalls zwölf Monate nach Zugang Zeit, und Du darfst die Belege einsehen (§ 556 BGB). Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln.

Liegt eine Position deutlich über dem Wert in der Tabelle, lohnt ein genauer Blick – ein Beweis für einen Fehler ist das nicht. Beachte auch: Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet; in den Werten für 2024 ist das noch nicht enthalten.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Nebenkosten pro Quadratmeter?
Im Durchschnitt 2,67 € je m² und Monat, einschließlich Heizung und Warmwasser (Betriebskostenspiegel 2024). Fallen alle Kostenarten an, sind bis zu 3,68 € möglich.
Wie viel Nebenkosten sind für 70 m² normal?
Mit dem Durchschnitt von 2,67 € je m² sind es 186,90 € im Monat und 2.242,80 € im Jahr. Davon entfallen rund 92,40 € im Monat auf Heizung und Warmwasser.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?
Nur die Betriebskosten aus § 2 der Betriebskostenverordnung, und nur, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Verwaltung und Reparaturen gehören nie dazu.
Darf der Vermieter noch Kabelgebühren abrechnen?
Nein. Seit 1. Juli 2024 sind Gebühren für Kabelfernsehen und Antennen-Nutzungsentgelte nicht mehr umlagefähig. Den Fernsehanschluss buchst Du seitdem selbst, wenn Du ihn brauchst.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Kommt sie später, darf der Vermieter in der Regel nichts mehr nachfordern.
Ist Strom für meine Wohnung in den Nebenkosten enthalten?
Meist nicht. In der Abrechnung steht nur der Allgemeinstrom für Treppenhaus, Keller und Außenbeleuchtung. Den Strom Deiner Wohnung zahlst Du in der Regel direkt an Deinen Versorger – siehe Stromkosten-Tabelle.

Quellen