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Elterngeld-Tabelle: Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach Netto
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, das Du vor der Geburt hattest – bei niedrigem Einkommen bis zu 100 %. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt. Bei 2.000 € maßgeblichem Netto bekommst Du zum Beispiel 1.300 € Basiselterngeld oder 650 € ElterngeldPlus.
Gemeint ist dabei nicht das Netto auf Deiner Gehaltsabrechnung, sondern ein pauschal berechnetes Elterngeld-Netto.
- Ersatzrate
- 65 – 100 %
- Mindestbetrag
- 300 € (Plus: 150 €)
- Höchstbetrag
- 1.800 € (Plus: 900 €)
- Einkommensgrenze
- 175.000 € zvE
| Netto vor der Geburt (€) | Ersatzrate (%) | Basiselterngeld (€) | ElterngeldPlus (€) |
|---|---|---|---|
| 300 | 100 | 300,00 | 150,00 |
| 400 | 97 | 388,00 | 194,00 |
| 500 | 92 | 460,00 | 230,00 |
| 600 | 87 | 522,00 | 261,00 |
| 700 | 82 | 574,00 | 287,00 |
| 800 | 77 | 616,00 | 308,00 |
| 900 | 72 | 648,00 | 324,00 |
| 1.000 | 67 | 670,00 | 335,00 |
| 1.100 | 67 | 737,00 | 368,50 |
| 1.200 | 67 | 804,00 | 402,00 |
| 1.300 | 65 | 845,00 | 422,50 |
| 1.400 | 65 | 910,00 | 455,00 |
| 1.500 | 65 | 975,00 | 487,50 |
| 1.600 | 65 | 1.040,00 | 520,00 |
| 1.700 | 65 | 1.105,00 | 552,50 |
| 1.800 | 65 | 1.170,00 | 585,00 |
| 1.900 | 65 | 1.235,00 | 617,50 |
| 2.000 | 65 | 1.300,00 | 650,00 |
| 2.100 | 65 | 1.365,00 | 682,50 |
| 2.200 | 65 | 1.430,00 | 715,00 |
| 2.300 | 65 | 1.495,00 | 747,50 |
| 2.400 | 65 | 1.560,00 | 780,00 |
| 2.500 | 65 | 1.625,00 | 812,50 |
| 2.600 | 65 | 1.690,00 | 845,00 |
| 2.700 | 65 | 1.755,00 | 877,50 |
| 2.800 | 65 | 1.800,00 | 900,00 |
| 2.900 | 65 | 1.800,00 | 900,00 |
| 3.000 | 65 | 1.800,00 | 900,00 |
Berechnet nach § 2 und § 4a BEEG ohne Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und ohne Teilzeiteinkommen. Höchstbetrag ab 2.770 € Netto. Netto = Elterngeld-Netto, nicht das Netto der Gehaltsabrechnung.
Waagerecht: Elterngeld-Netto vor der Geburt in Euro. Ab 2.770 € bleibt das Elterngeld beim Höchstbetrag.
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Regel |
|---|---|---|
| bis 340 € | 100 % | Elterngeld = volles Netto, mindestens 300 € |
| 340 bis 1.000 € | 100 % bis 67 % | +0,1 Prozentpunkte je 2 €, die das Netto unter 1.000 € liegt |
| 1.000 bis 1.200 € | 67 % | Grundregel nach § 2 Abs. 1 BEEG |
| 1.200 bis 1.240 € | 67 % bis 65 % | −0,1 Prozentpunkte je 2 €, die das Netto über 1.200 € liegt |
| ab 1.240 € | 65 % | niedrigste Ersatzrate |
| ab 2.770 € | 65 % | Höchstbetrag 1.800 € erreicht (ElterngeldPlus 900 €) |
Unter 1.000 € steigt die Rate, über 1.200 € sinkt sie auf 65 %. Achse beginnt bei 60 %.
So liest Du die Elterngeld-Tabelle
Such in der linken Spalte Dein durchschnittliches Elterngeld-Netto aus den zwölf Monaten vor der Geburt. Daneben stehen die Ersatzrate und die Monatsbeträge, die Du bekommst, wenn Du nach der Geburt nicht arbeitest.
Beispiel: Bei 2.000 € Netto gilt eine Ersatzrate von 65 %. Das ergibt 1.300 € Basiselterngeld im Monat oder 650 € ElterngeldPlus. Zwölf Monate Basiselterngeld und 24 Monate ElterngeldPlus bringen also dieselbe Summe von 15.600 €. Liegt Dein Netto zwischen zwei Zeilen, liegt auch Dein Elterngeld dazwischen.
Die Ersatzrate: zwischen 65 und 100 %
Grundsätzlich ersetzt das Elterngeld 67 % des Einkommens (§ 2 Abs. 1 BEEG). Für Geringverdiener steigt die Rate: Für je 2 €, die das Netto unter 1.000 € liegt, kommen 0,1 Prozentpunkte hinzu, höchstens bis 100 %. Über 1.200 € sinkt sie dagegen um 0,1 Prozentpunkte je 2 € – bis auf 65 %, die ab 1.240 € gelten.
Ersatzrate unter 1.000 € = 67 % + (1.000 € − Netto) ÷ 2 × 0,1 Prozentpunkte
Bei 800 € Netto sind das 67 + 200 ÷ 2 × 0,1 = 77 %, also 616 € Elterngeld. Wer vor der Geburt gar nichts verdient hat, etwa Studierende oder Hausfrauen und -männer, erhält den Mindestbetrag von 300 €.
Elterngeld-Netto ist nicht Dein Lohnzettel-Netto
Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit dem Betrag, der auf Deinem Konto landet, sondern mit festen Pauschalen:
- Grundlage ist das laufende Brutto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate im Mutterschutz bleiben dabei außen vor.
- Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni zählen nicht mit.
- Abgezogen werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), die Lohnsteuer nach Steuerklasse sowie Pauschalen für Sozialabgaben: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rente, 2 % Arbeitslosenversicherung.
Das Ergebnis weicht deshalb oft vom Netto der Gehaltsabrechnung ab. Privat Krankenversicherte haben zum Beispiel ein höheres Elterngeld-Netto, weil ihr Beitrag gar nicht abgezogen wird. Den genauen Wert berechnet der offizielle Elterngeldrechner des Familienministeriums.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Bezugsdauer
Eltern haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld, plus zwei Partnermonate, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate weniger verdient. Wer Elterngeld bezieht, muss es mindestens zwei Monate nehmen. Statt eines Monats Basiselterngeld kannst Du zwei Monate ElterngeldPlus beziehen, das halb so hoch ist (150 € bis 900 €). Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen dürfen Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate, Ausnahmen gelten etwa bei Frühchen und Mehrlingen.
Arbeitest Du nach der Geburt in Teilzeit, wird nur der Einkommensverlust ersetzt; als Einkommen vor der Geburt zählen dann höchstens 2.770 €. Gerade dann lohnt sich ElterngeldPlus.
Zuschläge, Anrechnung und Einkommensgrenze
Lebt im Haushalt ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder leben dort zwei Geschwister unter sechs Jahren, gibt es einen Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €. Bei Zwillingen und Mehrlingen kommen je weiteres Kind 300 € hinzu. Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden dagegen voll angerechnet.
Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren sind, entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 € lag – bei Paaren zählt die Summe beider. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht so den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen. Wie viel Kindergeld später dazukommt, zeigt die Kindergeld-Tabelle, die Schutzfristen davor die Mutterschutz-Tabelle.